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In der Stellungnahme ST 197/09 zur WC-Anlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach teilte der Magistrat mit, dass das Ge

Vorlagentyp: F
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Frage vom 10.06.2011, F 69 In der Stellungnahme ST 197/09 zur WC-Anlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach teilte der Magistrat mit, dass das Gebäude und die Ausstattung der Anlage sich "in gutem Zustand" befänden. In einem Schreiben an den Ortsbeirat 15 vom 21.01.2011 bezieht sich das Liegenschaftsamt wiederum auf eine eigene Stellungnahme vom 07.12.2009, derzufolge "Das öffentliche WC an der U-Bahnhaltestelle Nieder-Eschbach als problematische Anlage eingeschätzt" wurde. Ferner stellt das Amt den Weiterbetrieb aufgrund anhaltender Vandalismusschäden offen infrage.

Ich frage den Magistrat: Welche neuen Erkenntnisse erlangte der Magistrat hinsichtlich des Zustandes der Anlage zwischen der ST 197/09 und der erwähnten Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 07.12.2009?

Antwort des Magistrats: Stellungnahmen zu derartigen Objekten können bedauerlicherweise immer nur stichtagsbezogen sein. Das Liegenschaftsamt hatte die Baulichkeiten im Rahmen eines Kunstprojektes für Jugendliche optisch aufwerten lassen, was seinerzeit durch Ortsbeirat und Presse äußerst wohlwollend begleitet wurde. Gleichwohl meinen einzelne Zeitgenossen, ihre unverarbeiteten Konflikte auch an solchen öffentlichen Einrichtungen ausleben zu können. Mehrfach kam es zu aufgebrochenen Türen - unter Abdrehen der Klinken - und zum Herausreißen von Sanitärobjekten im Innern. Ebenfalls wurden Wände und Kacheln nachhaltig beschädigt. Dies und der stetig steigende Aufwand für Bauunterhalt führten zu der Anfrage, ob der Ortsbeirat an diesem Toilettenstandort festhalten möchte, obwohl allein die Nutzungszahlen eine Schließung auch rechtfertigen könnten. Die zuständige Mitarbeiterin im Liegenschaftsamt ist gerne bereit, wie bereits offeriert, die damit zusammenhängenden Fragen mit dem Ortsbeirat kritisch konstruktiv zu diskutieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jörg Krebs

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Juni 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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