Aktuell sucht die Stadt Jugendliche für Alkohol-Testkäufe. Auch bei Nikotinprodukten besteht die Gefahr, dass sie an unt
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Testkäufe von Alkohol auf E-Zigaretten auszuweiten, um den Verkauf an Minderjährige zu verhindern. Dies soll dazu beitragen, die gesundheitlichen Risiken und die Gefahren des Konsums von Nikotinprodukten bei Jugendlichen zu minimieren.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Aktuell sucht die Stadt Jugendliche für Alkohol-Testkäufe. Auch bei Nikotinprodukten besteht die Gefahr, dass sie an unter 18-Jährige verkauft werden. Selbst E-Shishas und E-Zigaretten ohne Nikotin dürfen nicht an Minderjährige verkauft werden, dennoch sieht man viele Jugendliche vor allem mit den preislich relativ günstigen Einmal-Vapes, Verdampfern. Sie können nur Fruchtaromen, aber auch Nikotin enthalten. Im Übrigen sind sie ein reines Wegwerfprodukt mit fest verbautem Akku. Von einer fachgerechten Entsorgung ist nicht auszugehen.
Ich frage den Magistrat:
Können die Testkäufe auch auf diese für Jugendliche attraktiven und erschwinglichen E-Zigaretten ausgeweitet werden?
Antwort des Magistrats
Im Auftrag der seinerzeitigen Dezernate VII "Soziales, Senioren, Jugend und Recht" und IX "Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr" wurde das Konzept zur Durchführung der "Testkäufe Alkohol" durch eine Projektgruppe im Frühjahr 2014 erarbeitet und im Kalenderjahr 2014 umgesetzt.
Hintergrund hierfür war, dass gerade bei Jugendlichen ein riskanter Alkoholkonsum feststellbar war. Neben den gesundheitlichen Risiken, die dieser Konsum von Alkohol mit sich bringt, eröffnen sich weitere wesentliche Problemfelder, wie zum Beispiel ein erhöhtes Unfallrisiko, das Risiko Straftaten zum Opfer zu fallen oder, durch die Enthemmung durch den Alkohol, selbst Gewalttaten zu begehen.
Die Projektgruppe hatte seinerzeit auch erörtert, inwieweit eine Ausweitung der Testkäufe auf Tabakprodukte zielführend sei. Unter Abwägung der unterschiedlichen Auswirkungen von Alkoholkonsum beziehungsweise dem Konsum von Tabak, wurde die Priorität auf die kriminalpräventive Zielrichtung gelegt. Der Konsum von Nikotinprodukten veranlasst grundsätzlich nicht die weiteren oben genannten Risiken und umfasst somit nicht den kriminalpräventiven Ansatz.
Nicht zu unterschätzen ist, dass im Rahmen der "Testkäufe Alkohol" die Einhaltung der Regeln des Jugendschutzgesetzes von der Stadtpolizei in den Blick genommen werden, wie zum Beispiel Aushang der aktuellen Auszüge zum Jugendschutzgesetz.
Eine Ausweitung auf Nikotinprodukte erscheint jedoch aus den oben genannten Erwägungen nicht opportun.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.