Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ein Ende der Lieferungen von russischem Erdgas wird nicht mehr ausgeschlossen. Dies hätte für die Energieversorgung in D

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird gefragt, welche Auswirkungen ein Lieferstopp von Erdgas aus Russland auf die Energieversorgung und den Betrieb der Industriegebiete haben könnte. Es wird erwartet, dass die Stadt Vorkehrungen trifft, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Ein Ende der Lieferungen von russischem Erdgas wird nicht mehr ausgeschlossen. Dies hätte für die Energieversorgung in Deutschland drastische Auswirkungen, denn eine vollständige Unabhängigkeit von Erdgas aus Russland wird nach verschiedenen Expertenmeinungen frühestens im Laufe des Jahres 2024 erreicht werden können. Die Nutzenergieversorgung der etwa 90 Chemie- und Pharmaunternehmen im Industriepark Höchst basiert laut VhU-Präsident Mang im Wesentlichen auf Erdgas.

Ich frage den Magistrat:

Mit welchen Auswirkungen bei einem Erdgas-Lieferstopp aus Russland wird auf die Stadt Frankfurt hinsichtlich des Betriebs der Industriegebiete und der Energieversorgung von Wirtschaft und Bevölkerung gerechnet und welche Vorkehrungen trifft die Stadt?

Antwort des Magistrats

Laut Bericht der Bundesnetzagentur, BNetzA, vom 5. Mai 2022 ist die Versorgungssicherheit in Deutschland derzeit gesichert. Das Einstellen von Gaslieferungen nach Bulgarien und Polen durch Russland hat bislang keine Auswirkungen auf Deutschland. Des Weiteren stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die Gaszuflüsse nach Deutschland auf einem üblichen Niveau liegen.

Für den Fall, dass sich eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems nicht durch anderweitige Maßnahmen rechtzeitig verhindern lässt, berechtigt und verpflichtet das Energiewirtschaftsgesetz die Netzbetreiber dazu, sämtliche Gaseinspeisungen, Gastransporte und Gasausspeisungen den Erfordernissen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs der Netze anzupassen oder diese Anpassung zu verlangen. Ziel ist es, die Gefährdungs- beziehungsweise Störungssituation schnellstmöglich zu beseitigen.

Im Kontext dieses Prozesses sind die Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung sog. "geschützter Kunden", gemäß § 53a EnWG, weitestgehend sicherzustellen. Darunter fallen Haushaltskunden, Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen, zum Beispiel Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser et cetera, und Kraftwerkskunden, die der Fernwärmeversorgung dienen.

Zudem erarbeitet der Industrieparkbetreiber Infraserv Höchst für den Fall des Eintritts einer Erdgasmangelsituation derzeit ein alternatives Dampfversorgungsszenario für die produzierenden Standortkunden im Industriepark Höchst durch die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine temporäre Substitution von Erdgas bei der Dampferzeugung. Für den Industriepark Höchst besteht diese technisch mögliche Alternativlösung darin, die aktuellen Feuerungsanlagen der Kraftwerke auf die alternative Verbrennung anderer verfügbarer Brennstoffe, im Falle des Industrieparks Höchst entweder Kohle oder - mit höherer Wahrscheinlichkeit - leichtes Heizöl, umzustellen. Diese temporäre Alternativlösung ist allerdings abhängig von der Verfügbarkeit von Unternehmen und Material, die den möglichst schnellen Umbau der Feuerungsanlagen durchführen können sowie von der möglichst baldigen Schaffung der entsprechenden genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit einiger grundlegender Infrastruktureinrichtungen sowie zum Zwecke der Versorgung von Produktionsbetrieben, die Erdgas stofflich verarbeiten, ist die Versorgung des Industrieparks Höchst mit entsprechenden Mindestmengen von Erdgas allerdings unabdingbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung