Für den Ausbau der A 66 plant die Autobahn GmbH, im Herbst/Winter 2022/2023 eine 2,7 Hektar große städtische Waldfläche
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH plant, eine städtische Waldfläche für den Ausbau der A 66 zu roden. Der Magistrat wurde gefragt, wie die aktuellen Besitzverhältnisse sind und ob die Besitzeinweisung beantragt wurde. Die Stadt Frankfurt am Main ist derzeit Eigentümerin des Areals.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Für den Ausbau der A 66 plant die Autobahn GmbH, im Herbst/Winter 2022/2023 eine 2,7 Hektar große städtische Waldfläche zu roden.
Ich frage den Magistrat:
Wie sind die aktuellen Besitzverhältnisse des betreffenden Areals, und hat die Autobahn GmbH schon die Besitzeinweisung beantragt?
Antwort des Magistrats
Die genannten Grundstücke im Fechenheimer Wald nahe der Anschlussstelle der Bundesautobahn Frankfurt Main/Bergen-Enkheim stehen derzeit noch im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.
Die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, hat mit Schreiben vom
- April 2022 die vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 18f FStrG für Flächen der Gemarkung Seckbach, Flur 10/52, Flurstück 10/52 unter anderem beantragt. Die Flächen sollen im Zusammenhang mit dem Neubau der BAB 66, Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschließlich AD Erlenbruch, obere Ebene und Lärmschutz in Anspruch genommen werden. Bei dem Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung wird auf die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2019 Bezug genommen. Mit Schreiben vom
- April 2022, eingegangen bei der Stadt Frankfurt am
- April 2022, wurde die Stadt Frankfurt über diesen Sachverhalt informiert und darauf hingewiesen, dass in Kürze eine mündliche Verhandlung zu dem beantragten Besitzeinweisungsverfahren anberaumt wird. Da die Planfeststellung rechtskräftig und mit Sofortvollzug versehen ist, muss die Stadt Frankfurt dem Ansinnen der Besitzeinweisung folgeleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.