Bei der Planung für die Nutzung des Paradieshofs in Alt-Sachsenhausen bestehen seit geraumer Zeit Verzögerungen. Vor di
Zusammenfassung
Die Planung für die zukünftige Nutzung des Paradieshofs in Alt-Sachsenhausen ist aufgrund von Verzögerungen ins Stocken geraten. Der Magistrat prüft alternative Nutzungsmöglichkeiten und ein neues Vergabeverfahren, um eine geeignete Nutzung des Bestandsgebäudes zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Bei der Planung für die Nutzung des Paradieshofs in Alt-Sachsenhausen bestehen seit geraumer Zeit Verzögerungen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung für die zukünftige Nutzung des Paradieshofs?
Antwort des Magistrats
Wie der Magistrat zuletzt in den Stellungnahmen ST 1658 vom 21.09.2020 und ST 339 vom 21.02.2020 mitgeteilt hatte, wurden Gespräche über eine Vergabe der Liegenschaft im Erbbaurecht an die European School of Design, ESD, geführt. Die ESD wurde im Rahmen eines vom Stadtplanungsamt durchgeführten Konzeptauswahlverfahrens im Jahr 2016 als möglicher Nutzer ausgewählt. Das Konzept wurde unter gestalterischen und stadtplanerischen Gesichtspunkten als positiv angesehen. Bei der vorgesehenen Vergabe im Erbbaurecht wäre das Bestandsgebäude an den Erbbauberechtigten veräußert und vornehmlich im Gebäudeinneren umgebaut worden. Das äußere Erscheinungsbild sollte dabei weitgehend erhalten bleiben.
Die Gespräche mit der ESD verzögerten sich zunächst aufgrund der Coronapandemie und wurden Ende 2020 nach der verbindlichen Feststellung des Rechtsamtes, dass ein ursprünglich im Vergabeverfahren in Aussicht gestellter Baukostenzuschuss aus rechtlichen Gründen nicht gewährt werden kann, nicht weitergeführt. Ohne diesen nennenswerten Zuschuss der Stadt ist das Projekt für die ESD nicht wirtschaftlich umzusetzen.
Das Interesse der Stadt an einer geeigneten Nutzung für das Bestandsgebäude oder einer alternativen Nutzung des Grundstücks ist nach wie vor groß.
Denkbar ist in diesem Zusammenhang eine Nutzung der Bestandsliegenschaft zur Deckung kommunaler Raumbedarfe. Alternativ prüft der Magistrat ein neues, europarechtskonformen Vergabeverfahren beziehungsweise ein Konzeptvergabeverfahren für das Grundstück. Insbesondere die städtebaulichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind noch abzustimmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.