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Am 09.03.2022 berichteten Anwohner, dass eine sehr große, gesunde Pappel in der Herxheimerstraße nahe eines Bunkers gefä

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Untere Naturschutzbehörde hat die Fällung von drei Laubbäumen genehmigt, da die Fällgründe gemäß Baumschutzsatzung gegeben waren. Die Genehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass vor der Fällung eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wird.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Am 09.03.2022 berichteten Anwohner, dass eine sehr große, gesunde Pappel in der Herxheimerstraße nahe eines Bunkers gefällt werden sollte, was dann auch wirklich wenige Tage später geschah, noch dazu mitten in der Schonzeit. Untere Naturschutzbehörde und ABG wurden kontaktiert, was dort vor sich geht. Grundsätzliche Informationen zu geplanten Fällungen und Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde auf der Homepage der Stadt hätten Anwohner frühzeitig informieren können und viel Stress vermeiden können. Leider werden diese Genehmigungen ganz im Verborgenen erteilt. Ich frage den Magistrat: Warum lässt die Untere Naturschutzbehörde solche Fällungen mitten in der Schonzeit zu?

Antwort des Magistrats

Die Untere Naturschutzbehörde hat die beantragte Fällung von drei Laubbäumen auf dem Grundstück des Hochbunkers Herxheimer Straße 10 genehmigt, da Fällgründe gemäß Baumschutzsatzung gegeben waren. Zwei dieser Bäume standen im Abbruchfeld des abzureißenden Bunkers, ein Baum war absterbend.

Die Fällgenehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass die Bäume auf das Vorkommen von Baumhöhlen und brütenden Vögeln untersucht werden müssen. Darüber hinaus musste vor der Fällung sichergestellt werden, dass keine Nist- oder Bruttätigkeit in den Bäumen stattfindet und sich keine Fledermäuse, Siebenschläfer oder andere Kleinsäuger in etwaigen Höhlungen aufhalten.

Die artenschutzrechtliche Prüfung hat ergeben, dass sich auf der Pyramidenpappel ein aktiv nicht genutzter Eichhörnchenkobel befand, sodass auch für dessen Beseitigung eine separate artenschutzrechtliche Befreiung erteilt wurde.

Gemäß der Fällgenehmigung war es zulässig, die Baumfällungen im Zeitraum bis zum 14.03.22 durchzuführen. Die Regelungen des § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetztes zur Vogelbrutzeit gelten ausdrücklich nicht für Bäume auf gärtnerischen genutzten Grundflächen, zu denen auch die Grünflächen um den Bunker gezählt werden. Somit können auch nach dem

28. Februar genehmigte Baumfällungen unter Beachtung des Artenschutzes durchgeführt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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