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Der Oberbürgermeister hat unaufgefordert Frankfurter Seniorinnen und Senioren angeschrieben und zu einer Ehrenamtsmesse

Vorlagentyp: F
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Frage vom 22.06.2017, F 652 Der Oberbürgermeister hat unaufgefordert Frankfurter Seniorinnen und Senioren angeschrieben und zu einer Ehrenamtsmesse der Stadt am 16.09.2017 eingeladen. Der Brief ist mit einem überdimensionalen Bild des Oberbürgermeisters versehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat die Vereinbarkeit des Vorgehens des Oberbürgermeisters mit dem Neutralitätsgebot, das mit seinem Amt verbunden ist, und inwieweit werden im Zusammenhang mit dem Anschreiben auch Auskunfts- und Übermittlungssperren gemäß § 50 Absatz 5 BMG beachtet?

Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Peter Feldmann: Sehr verehrter Herr Dr. Schulz, sehr geehrte Vorsteherin! Der Magistrat möchte älter werdenden Bürgerinnen und Bürgern die Gewissheit geben, nach eigenen Bedürfnissen in den gewünschten Strukturen alt werden zu können, mobil zu bleiben sowie sicher und selbstbestimmt zu leben. Dazu gehört, sich auch mit den Älteren darüber auszutauschen, wie sie das Leben in Frankfurt mitgestalten möchten, wo sie sich engagieren möchten, wie sie aktiv im Alter sein möchten und welche Unterstützung sie hierfür von uns, der Stadt Frankfurt, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen und den Stadtteilgruppen erwarten können. Dazu haben wir eingeladen. Eine weitere Attraktivität der Stadt, die schon lange in dieser Tradition stehen, sind auch die Seniorentage, die unsere Sozialdezernentin erfolgreich durchführt. Dieses Jahr steht die Ehrenamtsmesse unter dem Motto "Aktiv im Alter" und richtet sich speziell an Senioren. Diesen soll bereits im Vorfeld der Messe Gelegenheit gegeben werden, Anregungen und Wünsche für den Termin im September, und natürlich darüber hinaus, zu formulieren, also aktiv mitzugestalten und teilzuhaben. Auch dazu haben wir eingeladen. Die Auskunfts- und Übermittlungssperren gemäß § 50 Absatz 5 BMG wurden selbstverständlich beachtet. Die Neutralitätspflicht entbindet den Magistrat selbstverständlich nicht von seinem Einsatz für alle Frankfurterinnen und Frankfurter - ganz im Gegenteil, insbesondere für die älteren Menschen. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Dr. Schulz. Bitte! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: (Zusatzfrage) Verstehe ich Sie richtig, dass es nicht zu Verstößen gegen die Übermittlungssperre gekommen ist? Oberbürgermeister Peter Feldmann: (fortfahrend) Nein! Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 652 Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: Frau Vorsteherin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema angemeldet, weil es mehrere Probleme aufwirft. Unsere Kommunalverfassung sieht für den Oberbürgermeister eine Neutralitätspflicht vor. Wir müssen aber erkennen, dass seit geraumer Zeit diese von ihm nicht eingehalten wird und sich Verstöße hiergegen immer weiter häufen, je näher wir an den Termin der OB-Wahl herankommen. Neben dem Ausbau des Amtes für Kommunikation und Stadtmarketing zur Wahlkampfzentrale des OB, ist das vorliegende Schreiben an die Frankfurter Senioren ein Paradebeispiel hierfür. Die Thematik betrifft nämlich den Aufgabenbereich des Sozialdezernats und nicht des Oberbürgermeisters. Offensichtlich will er sich bei den Senioren vor der Wahl in Erinnerung bringen. Die Angelegenheit hat aber auch eine datenschutzrechtliche Problematik, die in der Beschwerde eines Bürgers an das Büro des OB zum Ausdruck kommt, indem dieser sich beschwert, dass er unverlangt ein Schreiben des Oberbürgermeisters erhalten hat. Weiter schreibt er: "Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass ich bereits vor Jahren beim Bürgeramt der Stadt Frankfurt eine Auskunfts- und Übermittlungssperre gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz habe eintragen lassen. Ich bin daher nicht damit einverstanden, dass mich der Oberbürgermeister neun Monate vor dem Termin der Neuwahl eines OBs ungefragt anschreibt. Dass der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt hier zu eigenen Werbezwecken beim Bürgeramt der Stadt Frankfurt Auskünfte aus dem Melderegister unter Missachtung des Bundesmeldegesetzes angefordert hat, ist für mich nicht hinnehmbar. Ich möchte Sie auffordern, die Übermittlungssperre zu beachten und bitte um eine Stellungnahme zu meiner Beschwerde." Welche Folgerungen ziehen wir daraus? Es ist schon bezeichnend, wie in diesem Land mit Datenschutzregelungen und mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung umgegangen wird.

(Beifall) Wie selbstverständlich setzt man sich über gesetzliche Regelungen hinweg. Die Antwort des Herrn Oberbürgermeisters in der Fragestunde war schlicht und einfach gelogen. Ich hätte erwartet, dass man sich beim Bürger für diesen Fehler entschuldigt und auf seine Beschwerde reagiert, eine Entschuldigung wäre angemessen gewesen. Außerdem erwarte ich von einem Oberbürgermeister, dass er in Zukunft die Neutralitätspflicht wahrt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Stadtverordneter Busch von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: Herr Dr. Schulz, Sie gehen mit dem Wort "gelogen" sehr locker um. Ich würde mir das an Ihrer Stelle abgewöhnen.

(Beifall) Irgendwann müssen Sie einmal nachweisen, warum Sie mit dem Wort so umgehen. Herr Dr. Schulz hat uns auf ein riesiges Problem aufmerksam gemacht. Die Demokratie, wenn nicht gar das christliche Abendland, ist mindestens bedroht, wenn der Oberbürgermeister oder andere Magistratsmitglieder irgendwelche Broschüren mit ihren Fotos an Bürgerinnen und Bürger schicken. Das ist ganz furchtbar und ist jetzt das allererste Mal in diesem Haus passiert. Nein, ist es nicht, es ist das übliche Vorgehen des Magistrats, um zu informieren oder auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Dass Ihnen dabei der kalte Schauer über den Rücken läuft, weil Sie den direkten Vergleich des amtierenden Oberbürgermeisters mit dem FDP-Kandidaten fürchten, kann ich nachvollziehen, das würde ich an Ihrer Stelle auch haben. (Beifall, Zurufe) Das ist aber kein Grund, um unter irgendwelchen vorgeschobenen Datenschutzbedenken irgendwelche Pseudoluftballons aufzublasen, das funktioniert auch nicht. Wenn Sie hin und wieder einmal den Ausschuss für Soziales und Gesundheit, der sich auch sehr viel mit dem Ehrenamt beschäftigt, wie andere Ausschüsse zum Teil auch, aber dort schwerpunktmäßig, besuchen würden, dann wüssten Sie, dass wir dort schon seit Jahren sehr daran interessiert sind, die Seniorinnen und Senioren in Frankfurt noch mehr für ehrenamtliche Arbeit zu gewinnen. Es ist schon jetzt so, dass das Ehrenamt Rückgrat unserer Stadtgesellschaft ist und weil Seniorinnen und Senioren immer gesünder älter werden und immer länger aktiv sind, haben wir ein hohes Interesse, die Menschen stärker einzubinden. Der Oberbürgermeister beschäftigt sich schon sehr lange mit diesem Thema, es ist ein langjähriges Fachgebiet von ihm. Insofern ist es völlig normal und richtig, wenn er diese Beschäftigung auch als Oberbürgermeister nicht einstellt. Mir wird wirklich manchmal Angst und Bange, wenn ich höre, gerade von Rednerinnen und Rednern an diesem Pult, wofür Peter Feldmann alles persönlich zuständig sein soll, aber auch immer nur, wenn es Ihnen passt, aber für andere Dinge darf er dann nicht zuständig sein. Wie Sie das einteilen, das hätte ich gerne gewusst. Herr Dr. Schulz, macht Ihnen das Bild des Oberbürgermeisters so furchtbar viel Angst, dass dessen Verbreitung mit allen Mitteln verhindert werden muss? Haben Sie als FDP so ein schlechtes Selbstbewusstsein, dass Sie das Bild von Peter Feldmann schon so fürchten? Das sind ja mittelalterliche Zustände bei Ihnen. Das ist ja ganz schrecklich.

(Beifall) Vor allem, was glauben Sie eigentlich von den Seniorinnen und Senioren in dieser Stadt? Die bekommen das Bild eines gutaussehenden Oberbürgermeisters und dann können Sie keinen anderen mehr wählen und sind in ihrer politischen Entscheidung plötzlich eingeschränkt. Sie haben keine Ahnung von den Seniorinnen und Senioren hier.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juni 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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