Dem Ausführungsbericht 2021, B 382/21, zum städtischen Haushalt ist im Bereich des Investitionsprogramms zu entnehmen, d
Zusammenfassung
Die Frage zielt darauf ab, ob die nicht investierten Mittel im Bildungsbereich zur Flächenbevorratung genutzt werden sollten, um dem Flächenmangel entgegenzuwirken. Es wird vorgeschlagen, die vorhandenen Budgetüberträge für den Ankauf von Flächen und Liegenschaften zu verwenden, um die Situation im Schulbau zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Dem Ausführungsbericht 2021, B 382/21, zum städtischen Haushalt ist im Bereich des Investitionsprogramms zu entnehmen, dass mit 176 Millionen Euro im Bereich Bildung eine größere Summe als Budgetübertrag zur Verfügung steht, als mit 167 Millionen Euro Jahresbudget für 2021 bereits neue Mittel eingestellt wurden. Diese Mittel konnten laut Prognose im Jahr 2021 nur zu unter 50 Prozent investiert werden. Unbestritten ist ein großes Problem dabei der Flächenmangel. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat, ob die regelmäßig nicht in den Bildungsbereich und insbesondere in den Schulbau investierbaren Mittel nicht auch zur Flächenbevorratung, also zum verstärkten Ankauf von Flächen und Liegenschaften, genutzt werden sollten.
Antwort des Magistrats
Die beschriebenen Budgetüberträge speisen sich zum größten Teil aus bereits gebundenen Mitteln. Die Aussage, dass die Mittel noch nicht verausgabt sind, heißt daher nicht, dass sie nicht in einem Projekt zweckgebunden sind. Im Rahmen der Mittelbewirtschaftung werden alle Möglichkeiten genutzt, die mit den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt Frankfurt machbar sind. Dabei wird auch die Flächenbevorratung berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.