Das Onlinezugangsgesetz wurde 2017 verabschiedet. Im OZG verpflichten sich Bund und Länder, sämtliche Leistungen der deu
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits vor der Verpflichtung durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) begonnen, Online-Antragsverfahren zu implementieren. Bis Ende 2022 sollen zahlreiche Dienstleistungen digital verfügbar sein, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Das Onlinezugangsgesetz wurde 2017 verabschiedet. Im OZG verpflichten sich Bund und Länder, sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten. Die gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie wurde im November 2020 veröffentlicht, die E-Government-Strategie 2013. Auf der Website der Stadt Frankfurt findet man mittlerweile auch eine Übersicht an "Leistungen" der Stadt. Wenn man sich durch diese klickt entdeckt man allerdings kaum Angebote, die man auch tatsächlich von zu Hause aus, sprich online, also zeitgemäß, in Anspruch nehmen kann. Ich frage deshalb den Magistrat: Mit welchen Onlinedienstleistungen können dem OZG entsprechend unsere Bürgerinnen bis Ende dieses Jahres rechnen?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Jan Schneider: Vielen Dank, Frau Vorsteherin! Frau Stadtverordnete O'Sullivan, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage gerne wie folgt: Die Stadt Frankfurt hat bereits vor der Verpflichtung durch das OZG im Jahr 2015 damit begonnen, über die zuvor bereits bestehenden Angebote hinaus, wie zum Beispiel die Reservierung von Kfz-Kennzeichen und anderen Dingen, auf Grundlage der städtischen E-Government-Strategie, die eben angesprochen wurde, systematisch Online-Antragsverfahren umzusetzen. Hierbei wurde großer Wert darauf gelegt, nicht nur den Antragsteil zu automatisieren, sondern auch die Sachbearbeitung zu unterstützen. Erstmals wurde E-Payment und Print at Home eingeführt, die von uns in Kooperation mit der ekom21 weiterentwickelte Prozessplattform civento wurde daraufhin auch in anderen hessischen Kommunen eingesetzt und ist heute die standardisierte Entwicklungsplattform für Hessen. Folgende Leistungen können, Stand heute, online beantragt werden: Neubeantragung, Verlängerung und Änderung eines Bewohnerparkausweises, Erteilung, Verlängerung einer Verbringungserlaubnis für Schusswaffen und Munition - für den Flughafen ein wichtiger Punkt -, Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen und Munition, Anzeige einer Veranstaltung aus besonderem Anlass nach Paragraf 6 des Hessischen Gaststättengesetzes, der Fischereischein, die Erteilung einer Auskunft über erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Ehe oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, die Bestellung von Urkunden, die Bescheinigung für die Ehenamensänderung, Eheurkunde, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde, Jahresgenehmigungen, Ferienkarte, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Antrag und Verlängerung von Außengastronomie und Sommergärten - gerade jetzt besonders wichtig -, Warenauslagerung, die Wahlhelferanmeldung, verschiedene Bestellformulare, zum Beispiel für den Mietspiegel, für Publikationen et cetera. Die Bereitstellung von Online-Dienstleistungen ist von mehreren Faktoren abhängig, die teilweise nicht direkt von der Stadtverwaltung beeinflussbar sind, sodass sich die Stadtverwaltung Frankfurt am Main für die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen zweigleisig aufgestellt hat. Seitens des Landes Hessen werden im Rahmen der Digitalisierungsfabriken für Kommunen alle OZG-Leistungen für die Bereitstellung über die Digitalisierungsplattform der ekom21, also civento, entwickelt. Hier hat die Stadt Frankfurt am Main weder auf die Priorisierung noch auf die zeitliche Umsetzung von Verwaltungsleistung Einfluss. Die Digitalisierungsfabriken haben ihre Arbeit Mitte letzten Jahres aufgenommen, und aktuell erreichen den Magistrat erste Ergebnisse, Antrag auf Anmeldung einer Bestattung, Antrag auf Genehmigung zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen, Antrag auf Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen auf Friedhöfen, Antrag auf eine Glücksspielveranstaltung, Brauchtumsfeuer, Antrag auf Stundung, Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer. Sie sehen, das sind sehr spezielle Themen, die aber zum Teil für die Verwaltung sehr wichtig sind. Die Bereitstellung auf www.frankfurt.de ist nun von der Akzeptanz der Fachverantwortlichen abhängig. Sofern diese eins zu eins übernommen werden können beziehungsweise nur kleine Anpassungen notwendig sind, werden diese kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus werden Verwaltungsleistungen entsprechend der seitens der Stadtverwaltung Frankfurt am Main erarbeiteten Priorisierungsliste umgesetzt. Aktuell befinden sich folgende Prozesse in der Umsetzung: der Antrag für einen Leseausweis bei der Stadtbibliothek, der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Straßenverkehrsamt, der Antrag und die Erklärung für die Hundesteuer beim Kassen- und Steueramt, der Antrag auf Gewährung eines Vorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beim Jugend- und Sozialamt oder der Antrag zur Schülerbeförderung im Stadtschulamt. Sie sehen, das alles sind Massenverfahren, die in einer Vielzahl von Tausenden von Fällen genutzt werden, und deshalb sind sie von uns hoch priorisiert worden. Daneben gibt es Dinge wie die Anzeige der Haltung eines gefährlichen Hundes beim Ordnungsamt, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei Einladungen von Besuchern aus einem visumspflichtigen Land beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen oder Förderanträge zum Stromsparen beim Energiereferat. Bis auf den Antrag zur Schülerbeförderung werden diese Prozesse nach aktueller Planung alle noch in diesem Jahr bereitgestellt werden. Die Stadt Frankfurt arbeitet auch weiterhin an der Umsetzung von Online-Antragsverfahren, deren Leistungsumfang über die OZG-Anforderung hinausgeht. Ungeachtet dieser Aktivitäten erfolgt die Steuerung der OZG-Umsetzung durch das Land Hessen und die OZG-Koordinierungsstelle, in der das Land und die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Von dort erfolgt die Priorisierung und die Einberufung sogenannter Digitalisierungsfabriken beim Dienstleister, in denen Lösungen erarbeitet werden. Allerdings werden dort nicht alle Leistungen in Lösungen umgesetzt, da ein Teil sogenannte Einer-für-alle-Leistungen durch andere Federführer umgesetzt werden und in Hessen nachgenutzt werden sollen. Zudem entscheidet das Land Hessen in Einzelfällen, aufgrund rechtlicher und wirtschaftlicher Hinderungsgründe bestimmte Leistungen nicht umzusetzen. Nicht von den OZG-Umsetzungskatalogen des Bundes und des Landes Hessen erfasst sind Leistungen, die auf lokalem Satzungsrecht beruhen. Hier muss die Stadt Frankfurt am Main eigenverantwortlich tätig werden und ist dies auch. Die derzeitigen Umsetzungsschwierigkeiten durch die Digitalisierungsfabriken lässt nicht den Rückschluss zu, dass bis Ende 2022 alle Leistungen des OZG-Umsetzungskataloges als Online-Antragsverfahren verfügbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juni 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.