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Seit dem 24.02.2022 herrscht Krieg in Europa. Die Europäische Union hat entsprechende Sanktionen gegen Russland ausgespr

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt hat Verträge mit der VTB Bank Europe SE abgeschlossen, die vor den Sanktionen gegen Russland entstanden sind. Die Einlagen sind durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken geschützt. Es wird erwartet, dass die Stadt Frankfurt keine vorzeitige Beendigung der Verträge vornehmen kann.

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Frage an den Magistrat

Seit dem 24.02.2022 herrscht Krieg in Europa. Die Europäische Union hat entsprechende Sanktionen gegen Russland ausgesprochen. Diese betreffen auch den Zahlungsverkehr mit russischen Banken.

Ich frage den Magistrat:

Hat die Stadt Frankfurt Verträge mit russischen Banken abgeschlossen und, wenn ja, sind die Einlagen gesichert?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner-Gölbasi,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Luxen,

meine Damen und Herren!

Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen hat die Stadtkämmerei unmittelbar in der neunten Kalenderwoche eine Prüfung im Hinblick auf die verwalteten Vermögensanlagen vorgenommen.

Im Ergebnis besteht im Portfolio der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main, ZVK - Pflicht- und Freiwillige Versicherung, ein Engagement in Höhe von insgesamt 8,9 Millionen Euro bei der VTB Bank Europe SE, VTB. Diese Geschäfte wurden am 19.03.2013 - also noch vor der Krim-Krise in 2014 - mit der VTB Bank (Deutschland) AG abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 19.03.2025. Die Geldanlagen unterliegen aufgrund des Bestandschutzes für vor dem 01.10.2017 abgeschlossene Anlagen von Kommunen noch dem Schutzumfang des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.

V.

Nach Bekanntwerden der aktuellen Sanktionen gegen Russland durch zahlreiche Länder weltweit wurde die VTB umgehend um Auskunft gebeten, inwieweit das Engagement der ZVK von diesen Maßnahmen beeinflusst sei. Eine mögliche Auswirkung wurde von der Bank nicht bestätigt. Die per 19.03.2022 fälligen Zinszahlungen - also schon im Sanktionszeitraum - sind valutagerecht eingegangen, sodass keine vertragliche Störung besteht. Nach aktueller Rechtslage ist eine vorzeitige Beendigung des Engagements seitens der Stadt nicht möglich.

Das Kassen- und Steueramt hat aktuell keine Engagements im Sinne der Frage abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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