Die Stadtverwaltung ist beim Thema Lebensmittelkontrollen in Gastronomiebetrieben bisher sehr intransparent. Verbraucher
Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Transparenz bei Lebensmittelkontrollen in Gastronomiebetrieben zu erhöhen. Ein transparenter Umgang könnte das Vertrauen der Verbraucher*innen stärken und auch den ordnungsgemäß geführten Betrieben zugutekommen. Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse wird als notwendig erachtet.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadtverwaltung ist beim Thema Lebensmittelkontrollen in Gastronomiebetrieben bisher sehr intransparent. Verbraucher*innen können nur über einen Antrag Informationen über durchgeführte Lebensmittelkontrollen in bestimmten Betrieben in Erfahrung bringen. Stand 2020 wurden von den eingegangenen 847 Anträgen 450 abgelehnt, Bericht B 343/20.
Ich frage:
Teilt der Magistrat die Einschätzung, dass ein transparenter Umgang mit den Ergebnissen dieser Lebensmittelkontrollen das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Gastronomiebetriebe stärken würde und so nicht nur Verbraucher*innen, sondern auch die ordentlich geführten Betriebe von der Veröffentlichung profitieren könnten, und wieso werden die Berichte nicht veröffentlicht?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main kommt den gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nach.
Lebensmittel- und hygienerechtliche Verstöße werden gemäß § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches über das Verbraucherfenster Hessen veröffentlicht. Dies ist immer dann der Fall, wenn wiederholt oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß gegen lebensmittel- oder hygienerechtliche Vorgaben in Lebensmittelbetrieben verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist.
2021 wurden so die Ergebnisse von 70 Betriebskontrollen veröffentlicht. 2022 waren es bisher schon 31 Veröffentlichungen.
Darüber hinaus beantwortete die Veterinärbehörde des Ordnungsamtes bisher 1.018 Anfragen zu Lebensmittelbetrieben in Frankfurt am Main nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Ein Großteil der Antworten der Veterinärbehörde wurde, zum Beispiel über die Plattform "TopfSecret" von Food Watch, veröffentlicht.
"Prinzipiell ist festzustellen, dass die aktuelle Anzahl an Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren in Frankfurt zu gering ist. Im Rahmen der Kommunalisierung des Veterinärwesens wurde vereinbart, dass das Land Hessen auf Dauer die Personalkosten in Höhe der bis zum Stichtag 31.12.2004 angefallenen Personalkosten übernimmt. Das Land Hessen überweist der Stadt Frankfurt am Main seit 2005 jährlich 1,52 Millionen Euro. Eine Anpassung nach oben fand bisher nicht statt. Stellenneuschaffungen müssten somit aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.