Der hessische Landesrechnungshof hat deutliche Kritik an der hessischen Lebensmittelüberwachung geübt, FNP vom 15.03.202
Zusammenfassung
Die hessische Lebensmittelüberwachung in Frankfurt am Main ist aufgrund von Personalmangel stark eingeschränkt, was zu einem hohen Ausfall von Betriebsprüfungen führt. Der Magistrat wird gefragt, welche Risiken daraus resultieren und wann alle vorgeschriebenen Prüfungen wieder durchgeführt werden können.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Der hessische Landesrechnungshof hat deutliche Kritik an der hessischen Lebensmittelüberwachung geübt, FNP vom 15.03.2022. In der Stadt Frankfurt sind die Probleme offensichtlich noch größer als im Landesdurchschnitt. Wegen Personalmangels konnte in den vergangenen Jahren nur etwa jede zweite vorgeschriebene Betriebsprüfung durchgeführt werden. Ausgerechnet in den städtischen Schulen und Kitas fielen über 90 Prozent der vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen aus.
Ich frage den Magistrat:
Welche Risiken bestehen aufgrund dieser geringen Anzahl von Betriebsprüfungen, und ab wann können voraussichtlich wieder alle vorgeschriebenen Betriebsprüfungen durchgeführt werden?
Antwort des Magistrats
Für alle Betriebe der Lebensmittelproduktion wird eine Risikobewertung durchgeführt, diese beinhaltet das Risiko der hergestellten Produkte und das Verhalten des Unternehmens, inkl. der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben - hygienische und bauliche Voraussetzungen. Nach jeder Plankontrolle erfolgt eine erneute Bewertung.
Die Veterinärbehörde des Ordnungsamtes hält mittels Priorisierung der Kontrollen - zum Beispiel fleischverarbeitende Betriebe vorrangig vor zum Beispiel Getränkemärkten - das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst gering. Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben liegt jedoch bei den Lebensmittelunternehmen.
Aus Sicht der Veterinärbehörde ist das Risiko im Bereich der Versorgung der Schul- und Kindergartenkinder generell als verhältnismäßig niedrig anzusehen. Daher wurde auch dieser Bereich im Rahmen der Priorisierung nachrangig im Vergleich zu Bereichen mit deutlich höherem Produktrisiko kontrolliert. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass ein Großteil der Schulen und Kitas von Großküchen beziehungsweise industriellen Speiseproduktionsunternehmen mit fertig zubereiteten Speisen beliefert werden. Diese Produktionsbetriebe haben aufgrund ihrer Betriebsart eine hohe Kontrollfrequenz. Nur ein kleinerer Teil der Schulen und Kitas kocht die Mahlzeiten selbst. Auch bei diesen ist der Anteil an vorgefertigten Produkten sehr groß, was das Risiko auch geringhält. Des Weiteren ist im Hinblick auf die Akzeptanz von Speisen durch Schul- und Kindergartenkinder der Anteil an Speisen mit einem hohen Produktrisiko - zum Beispiel roher Fisch, Feinkostsalate - sehr gering und diese werden daher auch nicht angeboten.
"Prinzipiell ist festzustellen, dass die aktuelle Anzahl an Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren in Frankfurt zu gering ist. Im Rahmen der Kommunalisierung des Veterinärwesens wurde vereinbart, dass das Land Hessen auf Dauer die Personalkosten in Höhe der bis zum Stichtag 31.12.2004 angefallenen Personalkosten übernimmt. Das Land Hessen überweist der Stadt Frankfurt am Main seit 2005 jährlich 1,52 Millionen Euro. Eine Anpassung nach oben fand bisher nicht statt. Stellenneuschaffungen müssten somit aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.