Im April kam es zu einer Großrazzia in einer Reinigungsfirma aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ziel des Zolls und der Steuerfah
Zusammenfassung
Die Großrazzia gegen die APEG Gebäude-Service GmbH hat gezeigt, dass es in der Reinigung von Frankfurter Schulen zu gravierenden Problemen kam. Der Magistrat hat jedoch schnell reagiert und Ersatzdienstleister beauftragt, um die Reinigung aufrechtzuerhalten. Zukünftig sollen die Vergabeverfahren strenger kontrolliert werden, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Im April kam es zu einer Großrazzia in einer Reinigungsfirma aus dem Rhein-Main-Gebiet. Ziel des Zolls und der Steuerfahndung war dabei die Zerschlagung eines Schwarzarbeitrings. Durch nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern soll ein Schaden von neun Millionen Euro entstanden sein. Laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen handelt es sich bei der Firma um die APEG Gebäude-Service GmbH, die an mehr als 50 Frankfurter Schulen mit der Reinigung beauftragt war. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkungen hat die Großrazzia auf die Reinigung von Frankfurter Schulen, und welche Lehren zieht der Magistrat aus den Vorkommnissen?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Jan Schneider: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die angesprochene Razzia von Zoll, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft hat tatsächlich in Einzelfällen dazu geführt, dass Reinigungsleistungen nicht mehr erbracht wurden. Es ist dem Amt für Bau und Immobilien jedoch in kürzester Zeit gelungen, durch kurzfristige Beauftragungen anderer Dienstleister Ersatz zu finden, sodass die Unterhaltsreinigung an den betroffenen Schulen ohne größere Unterbrechungen sichergestellt worden ist. Der Schulbetrieb war davon praktisch nicht tangiert, was auch daran deutlich wird, dass es keine öffentlichkeitswirksamen Beschwerden seitens der betroffenen Schulgemeinden gab. Es ist allenfalls an wenigen Tagen vorgekommen, dass die Leistungen aufgrund der erforderlichen Neubeauftragung sowie der Einweisung des neuen Unterhaltsreinigungsdienstleisters nicht im gewohnten Umfang erbracht werden konnten. Die Ersatzbeauftragung ist jeweils für denselben Leistungsumfang bis Ende des Jahres 2021 erfolgt. Für die Folgezeit wird die Unterhaltsreinigung der jeweiligen Schulen im vierten Quartal 2021 ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben eingehalten werden, wird im Vergabeverfahren bereits zwingend von allen Bietern unter anderem die Bestätigung der Einhaltung der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz vom 19. Dezember 2014 verlangt. Liegt diese nicht vor, ist der Bieter von dem Vergabeverfahren auszuschließen. Zu den Ermittlungen selbst kann der Magistrat sich während des laufenden Verfahrens nicht äußern. Sofern sich Anhaltspunkte ergeben, die relevant für die Aufgabenerledigung im Amt für Bau und Immobilien sind, werden diese selbstverständlich bewertet und entsprechend berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juni 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.