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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, AGJ, hat vor Kurzem ihren „Deutschen Kinder- und Jugendhilfe-Monito

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen während der Coronakrise, insbesondere durch die Öffnung von Schulen und Kitas unter Pandemiebedingungen. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen eine sichere und kontinuierliche Betreuung sowie Bildung zu gewährleisten und die negativen Auswirkungen der Pandemie zu mildern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, AGJ, hat vor Kurzem ihren "Deutschen Kinder- und Jugendhilfe-Monitor 2021" vorgelegt, aus dem deutlich hervorgeht, dass Kinder und Jugendliche zum Teil äußerst schwer unter der Coronakrise zu leiden haben. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen unternimmt der Magistrat für Kinder und Jugendliche in dieser Stadt während der Bundesbremse, und welche Öffnungsschritte sind geplant, wenn die Inzidenz auf unter 100 sinken wird?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Pürsün! Sie haben Recht, dass Kinder und Jugendliche besonders unter der Corona-Krise zu leiden haben und hatten. Das bestätigen immer wieder neue und auch aktuelle Studien. Wir sind in der Tat, das hatte ich vorhin schon angesprochen, da komme ich auch gleich noch darauf zu sprechen, schon sehr deutlich mit den Trägern, mit allen unterwegs, um Maßnahmen zusammenzustellen, die wir kurzfristig einleiten können, um den Kindern und Jugendlichen, im Übrigen auch den Eltern, zu helfen. Ich möchte Ihnen aber trotzdem eine etwas ausführlichere Antwort geben. Die enge Kooperation mit Trägern, Gesundheitsamt, Staatlichem Schulamt und Stadtschulamt führte in der letzten Woche zu einem reibungslosen Start der Öffnung der Schulen und der Kinderbetreuung in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die Schulen werden über das Kultusministerium mit Informationen zu aktuellen Regelungen versorgt, auch zur Unterrichtsorganisation. Das Stadtschulamt hat ein Corona-Infoblatt "Öffnungs- und Schließ-Szenarien" entwickelt, das unter www.frankfurt.de zu finden ist. Dieses zeigt auf, bei welchen Inzidenzwerten welche Maßnahmen in der Kinderbetreuung erfolgen müssen. Wir haben eben auch schon darüber gesprochen. Seitens des Gesundheitsamtes wird weiterhin jeder bestätigte Coronafall mit Augenmaß bewertet und trotz des Mehraufwandes an Zeit werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Ich kann an dieser Stelle auch nur noch einmal einen großen Dank aussprechen an das Gesundheitsamt, insbesondere an das Team Schulen und Kitas, das hier wirklich auch seit einem Jahr exzellente Arbeit macht und dafür sorgt, dass in unseren Schulen und Kitas, so gut es in dieser Zeit geht, sicher zugeht. Ich finde, sie sind sehr engagiert und man kann denen nicht oft genug danken. Das Vorgehen des Gesundheitsamtes wurde auch in Infoblättern und Hygieneberichten entsprechend veröffentlicht. Mögliche weitere Öffnungsschritte sind abhängig von der entsprechenden Inzidenz. Bei einer Inzidenz von unter 100 fallen wir nicht mehr unter die Bundesnotbremse, da greift für Kitas und Horte der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Frau Fischer, Sie haben eben nach dem Konzept gefragt. Vielleicht kann ich das noch kurz ergänzen. Unter 100 bedeutet auch weiterhin gemäß des Zwei-Stufen-Planes, dass wir feste Gruppen haben, dass wir auch eine feste Zuordnung von Fachkräften zu den Gruppen haben und das bedeutet im Hinblick auf die Personalsituation einen Einschichtbetrieb und auch weiterhin die Öffnungszeit von sieben Stunden. Allerdings wollen wir auch den dringenden Appell an die Einrichtungen richten, dass, wenn sie Personal zur Verfügung haben, sie diese festen Gruppen sicherstellen können und darüber hinaus auch die Öffnungszeiten erweitern können. Das heißt, es wird hier noch einmal deutlich gemacht, dass wir wünschen, dass so weit wie möglich die Öffnungszeiten erweitert werden, wenn es irgendwie geht. Der Appell, die Kinder möglichst zuhause zu betreuen, fällt weg. Das bedeutet aber für uns eigentlich nur, dass es ein paar Kinder mehr werden. Daran wird sich strukturell nichts ändern. Eine Öffnung der Gruppen oder eine Teilöffnung ist eigentlich erst ab einem Inzidenzwert von unter 50 gemäß des Landesstufenplanes vorgesehen. Bei den Schulen haben wir weiterhin zweimal die Woche eine Testung und wir haben Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie bei den Abschlussklassen und den Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen sieben bis elf. Was sonst noch getan wird, um den Kindern und Jugendlichen das Leben in den Kindertageseinrichtungen zu erleichtern, auch wenn der Appell gilt, Kinder Zuhause zu betreuen oder im Rahmen der Notbetreuung, so sind die Frankfurter Kindertageseinrichtungen geöffnet und setzen den individuellen Rechtsanspruch eines jeden Kindes zwischen ein und zehn Jahren auf Betreuung und Bildung kontinuierlich und zuverlässig um. Die Erfahrungswerte zeigen, dass die institutionelle Betreuung, insbesondere im vorschulischen Bereich, zu einem hohen Anteil genutzt wird. Langjährige Kooperationen im Sozialraum und kommunale Maßnahmen, wie der besondere Förderauftrag, die Kinder- und Familienzentren, die alltagsintegrierte Sprachbildung und die Inklusion tragen entscheidend dazu bei, die Bedarfe von Kindern und Familien aufzugreifen und berücksichtigen zu können. Dabei sind die verantwortlichen Ämter, das Stadtschulamt, Jugend- und Sozialamt, AmkA und Kinderbüro, kontinuierlich miteinander im Gespräch. Gemeinsam mit dem Kinderschutzbund, dem Kinderbüro und den Trägern der Kinderbetreuung haben wir bereits im letzten Jahr den "Kriterienkatalog Notbetreuung für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familiären Situationen" entwickelt, der den Einrichtungen an die Hand gegeben worden ist. Darin wird beschrieben, wie die Fachkräfte erkennen können, wenn Kinder in Not sind und was in diesen Fällen zu tun ist. Auch während des Lockdown haben die Fachkräfte in den Einrichtungen telefonisch oder auch per Video-Chat Kontakt zu den Familien gehalten und - im Fall einer der oben beschriebenen Situationen - den Familien auch ein Betreuungsangebot gemacht. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind im gesamten Stadtgebiet im Rahmen des geltenden Rechts des Bundes und des Landes geöffnet. Mittels eines Sonderzuschusses für Digitalisierung wurden die Träger dabei unterstützt, verstärkt auch digitale Angebote zu entwickeln. Hierzu wurde die aufsuchende Jugendarbeit in den Stadtteilen verstärkt. Die Träger der Einrichtungen werden unterstützt, ein angepasstes Angebot für Kinder und Jugendliche unter Einhaltung der Hygienevorschriften vorzuhalten. Die Angebote der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfeangebote an Schulen sind an die Planungsszenarien des Kultusministeriums für die Unterrichtsorganisation und auch an die Entwicklung des Infektionsgeschehens gebunden. Das bedeutet, dass die Fachkräfte mit den Schülerinnen und Schülern, die sich im Distanzunterricht befinden, online oder telefonisch Kontakt halten. Angebote der Jugendhilfe sind für die Schülerinnen und Schüler, die in der Schule präsent unterrichtet werden, bei Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln, vor Ort möglich und werden nach Absprache mit der jeweiligen Schulleitung umgesetzt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen sieben und acht, die am 12.05.2021 erstmalig seit Dezember 2020 an die Schule zurückkehren konnten. Beim Thema Erreichbarkeit ist es zu einem wertvollem Know-how geworden, die individuelle Situation der Schülerinnen und Schüler sowie die digitalen Zugänge zu ihnen zu kennen. Auch die Angebotsgestaltung hat sich entsprechend weiterentwickelt, sodass nicht nur telefonische Beratungen, sondern auch Gruppenangebote und soziales Lernen online oder zum Beispiel die Lernportale der Schule durchgeführt werden. Darüber hinaus hat mein Dezernat gemeinsam mit dem Kultusministerium verschiedene Formate für Feriencamps entwickelt und durchgeführt, um vor allem Schülerinnen und Schüler mit sprachlichem Unterstützungsbedarf zu fördern. Neben dem Deutschsommer, den es schon länger gibt, sind dies vor allem das ZuBaKa-Feriencamp sowie "Deutsch als Bildungssprache" für Schülerinnen und Schülern in den Intensivklassen der weiterführenden Schulen. Ich kann Ihnen sagen, dass in allen Ferien, Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien, diese Camps entweder live oder auch online durchgeführt worden sind. Im Anschluss an das digitale Fachforum des Jugendhilfeausschusses mit dem Titel "Auswirkung von Corona auf Kinder" wurde vonseiten meines Dezernates für Integration und Bildung eine dreiteilige Workshop-Reihe "Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Lebensalltag von Kindern" initiiert. Ziel der Workshop-Reihe war es, die akuten Bedarfe zu identifizieren und zu erarbeiten, auf welchen bestehenden Angeboten und Programmen aufgebaut werden kann und welche Akteure dazu miteinander kooperieren müssen. Wir wollen ein Maßnahmenpaket für die Zeit nach dem Lockdown entwickeln, denn es muss nun schnell und konkret gehandelt werden, um den Folgen von Lockdown, Distanzunterricht und Isolation zu begegnen. Besonders wichtig ist mir dabei, dass über den Tellerrand hinausschauend auch Maßnahmen ressortübergreifend geplant werden. Es geht nicht nur um das Nachholen des Lernstoffes, sondern um Jugendhilfe, psychosoziale Betreuung, Kultur, Sport und Freizeit und Erholung und vieles mehr. Ziel muss es also sein, den Kindern und Jugendlichen wieder einen gelingenden Bildungs- und Lebensweg zu eröffnen. Derzeit werden die Ergebnisse der Workshops zusammengefasst und ein Konzept erarbeitet. Dabei ist geplant, die gestern angekündigten Finanzierungen des Landes und des Bundes in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls vorzufinanzieren. Ziel ist es, bis zu den Sommerferien mit den Unterstützungsangeboten beginnen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Mai 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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