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Zusammenfassung
Der neue Koalitionsvertrag der linken Koalition in Frankfurt am Main wird voraussichtlich erhebliche finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt mit sich bringen. Die geschätzten jährlichen Mehrkosten übersteigen 100 Millionen Euro, was die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Haushalte gefährden könnte. Dies könnte zu einem defizitären Haushalt während der gesamten Wahlperiode führen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Die linke Koalition hat vor Kurzem ihren 200 Seiten starken Koalitionsvertrag für die nächsten Jahre vorgestellt. Neben Bevormundungen und dem Gängeln der Frankfurterinnen und Frankfurter hat der neue Vierer ein enormes Ausgabenprogramm beschlossen. Neben dem Aufblähen des Magistrats auf dem Rücken des städtischen Personals prägen ungedeckte Schecks die zahlreichen Vergünstigungen und beabsichtigten Ausgabenexzesse. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Mit welchem geschätzten Betrag belastet nach Auffassung des Magistrats der neue Koalitionsvertrag den jährlichen Haushalt der Stadt und damit die Genehmigungsfähigkeit künftiger Etats?
Antwort des Magistrats
Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Kößler, meine Damen, meine Herren! So wie man viel heiße Luft kaum wiegen kann, kann man auch die finanziellen Wirkungen dieses Koalitionsvertrages nur näherungsweise bestimmen, denn an sehr vielen Stellen enthält er allgemein gehaltene Zielsetzungen zu Maßnahmen und Projekten. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich es auch nur näherungsweise benennen kann. Allerdings führen schon die wenigen konkret benannten Maßnahmen, Vergünstigungen und Projekte, die erhebliche Neuschaffung und Ausweitung von Verwaltungseinheiten zu einer Steigerung der Ausgaben deutlich über 100 Millionen Euro pro Jahr alleine im Ergebnishaushalt. Eine Jahreskarte für den ÖPNV für 365 Euro für den Tarifraum Frankfurt am Main - ich werte die Dinge nicht, ich benenne sie nur in ihren finanziellen Wirkungen - würde mindestens 55 Millionen Euro im Jahr kosten. Hinzu kämen zusätzliche Auffüllbeträge für neu gewonnene Kundinnen und Kunden. Bei einer Erstattung der Kosten des ÖPNV für alle Frankfurter Schülerinnen und Schüler ist mit 25 Millionen Euro im Jahr an Fahrgeldeinnahmen zu rechnen, die in diesem Segment verlorengehen. Aber auch sinkende Ausgleichszahlungen von Bund und Land von circa zehn Millionen Euro sind ebenso einzubeziehen. Bei der Absenkung des Semesterticketbeitrags in Frankfurt auf 365 Euro ist bei den aktuellen Studierendenzahlen mit circa fünf Millionen Euro im Jahr zu rechnen an niedrigeren Fahrgeldeinnahmen beziehungsweise eben auch an Belastungen im Bereich des ÖPNV. Die sukzessive Erhöhung der Förderbeträge der freien Szene im Kulturbereich, wo ja jährlich eine halbe Millionen Euro noch einmal drauf verabredet ist, würde durch die Veränderung von 2022 nach 2026 dann insgesamt bei jährlich plus 2,5 Millionen Euro zusätzlicher Ausgaben liegen. Die Förderung des Offenen Hauses der Kulturen im Rahmen einer Eindrittelfinanzierung durch die Stadt würde einmalig eine Millionen Euro verschlingen. Die Schaffung einer Ansprech- und Kompetenzstelle für den Fußverkehr analog zum Radfahrbüro kostet jährlich 540.000 Euro, die Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention geschätzt 260.000 Euro. Die als Corona-Schutzmaßnahmen auch auf der Straße zusätzlich eingeführte Sprechstunde und niedrigschwellige Substitution auch für Nichtversicherte sollen dauerhaft verlängert werden. Dies führt dann eben auch zu dauerhaften Mehrkosten von 350.000 Euro. Für die Ausarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung soll ein Weg der systematischen Beteiligung etabliert werden. Die dafür vorgesehene Stelle, die auch ämter- und dezernatsübergreifend koordinieren soll, würde rund 100.000 Euro im Jahr kosten. Zusätzlich führt die Schaffung einer Lotsenstelle für Bürgerbeteiligung zu ebensolchen Mehrbelastungen von noch einmal 100.000 Euro. Erhebliche weitere Ausgaben in Millionenhöhe entstehen beispielsweise durch die vorgesehene Mietsubventionierung durch kommunale Mittel, wo bei vermieteten Wohnungen bis zu einer Nettokaltmiete von 8,50 Euro pro Quadratmeter die Reduktion auf eine Nettokaltmiete von 6,50 Euro pro Quadratmeter für Mieterinnen und Mieter vorgesehen ist, die nachweislich im Einkommensgrenzenbereich des ersten Förderwegs liegen. Bei vermieteten Wohnungen bis zu einer Nettokaltmiete von 13,50 Euro pro Quadratmeter sollen Reduzierungen stattfinden auf 8,50 Euro, 9,50 Euro oder 10,50 Euro pro Quadratmeter für den Fall, dass sie nachweislich im Förderweg 2 subventionieren beziehungsweise sich dort subsumieren lassen. Weitere erhebliche Belastungen - ebenfalls in Millionenhöhe - entstehen durch die völlige Kostenfreiheit für Besitzerinnen und Besitzer des Frankfurt-Passes für die Nutzung von Freizeit- und Kultureinrichtungen und die ebenso vorgesehene Kostenfreiheit im ÖPNV. Darüber hinaus ist die Einrichtung vieler weiterer Verwaltungseinheiten, wie zum Beispiel ein Umweltinformationszentrum, eine gemeinnützige, städtische Klimaschutzstiftung, ein Energiewendezentrum, eine Fachstelle Wasser, eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle neben der schon vorhandenen, eine Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Behördenlotsen, in jedem Quartier eine Anlaufstelle für niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungsleistungen, eine Stelle Kinderrechte im Frankfurter Kinderbüro, eine Koordinierungsstelle zum lebenslangen Lernen, eine zentrale Kompetenzstelle Fördermittel, vorgesehen. Zusätzlich sollen in vielen weiteren Verwaltungsbereichen der Personal- und Sachaufwand deutlich erhöht werden. (Beifall) und nicht zu vergessen, die Ausweitung des Magistrats um eine weitere Stelle, damit wiederum weitere Mehrbelastungen von rund einer Millionen Euro. Ich habe es gesagt. Ich habe es nicht gewertet. (Heiterkeit) Nein, man muss nur wissen, wenn die Frage gestellt wird, was kostet es, dass es kostet. Dies alles führt zu erheblichen Mehrbelastungen im Ergebnishaushalt und zu einem deutlichen Anstieg der Jahresdefizite in den kommenden Jahren. Damit würden auch die in der erweiterten Fortschreibung des Haushaltes 2021 für die Folgejahre festgehaltenen Konsolidierungserfordernisse nicht zu halten sein und der Haushalt wäre für die gesamte Laufzeit der aktuellen Wahlperiode defizitär. Als Fazit können wir deshalb festhalten: Sollten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass künftige Haushalte nach den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung allesamt nicht mehr genehmigungsfähig sein werden. Damit ist das Papier, wäre es auch, und das ist jetzt durchaus auch schon eine Wertung, der teuerste Koalitionsvertrag in der Geschichte Frankfurts, denn er kostet auf der einen Seite Millionen Euro und auf der anderen Seite die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt. Das als Antwort zu der Frage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juni 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.