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Zeitungsberichten zufolge lehnt die Bauaufsicht die Einrichtung einer Kita in der Heddernheimer Kirchstraße ab, obwohl d

Vorlagentyp: F
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

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Frage vom 31.08.2012, F 583 Zeitungsberichten zufolge lehnt die Bauaufsicht die Einrichtung einer Kita in der Heddernheimer Kirchstraße ab, obwohl die Betreuungs plätze dringend benötigt werden und das Stadtschulamt sowie der Sozialpädagogische Verein als Träger das Gebäude für geeignet halten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen unabwendbaren Gründen lehnt die Bauaufsicht die Einrichtung einer Kita in der Heddernheimer Kirchstraße ab, und auf welche Rechtsgrundlage stützt sie sich dabei?

Antwort des Magistrats: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens prüft der Magistrat das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Bereits im Rahmen einer Bauberatung vor der Bauantragstellung wurde deutlich, dass eine Umnutzung des Gebäudes hin zu einer Kindertagesstätte aufgrund der örtlichen Situation nicht unproblematisch ist. Die eingereichten Bauantragsunterlagen zeigen jedoch auch trotz einiger Nachbesserungen keine akzeptablen Lösungen für die aufgetretenen Probleme auf, sodass die Baugenehmigung voraussichtlich nicht erteilt werden kann. Die Gründe hierfür sind zum einen planungsrechtlicher Natur, so werden die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 um 100 Prozent und die Geschossflächenzahl von 0,8 um circa 83 Prozent überschritten. Hieraus ergibt sich, dass an allen drei Nachbargrenzen die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Auch die Ausbildung von Brandwänden ist nicht möglich. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht liegen sicherheitsrelevante Mängel der Treppenanlagen und fehlende Freiflächen vor. Außerdem fehlt eine hinreichende Rettungswegführung. Eine Ermessensentscheidung zu Gunsten des Bauherrn ist in solchen Fällen nicht möglich. Selbstverständlich unterstützt der Magistrat die Schaffung von Kindertagesstätten. Diese Unterstützung findet aber dort ihre Grenzen, wo die Sicherheit der Kinder gefährdet würde. Der Magistrat führt derzeit weitere Gespräche mit der Bauherrschaft über mögliche Lösungsansätze für die oben genannte Problematik. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. August 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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