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In seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 trägt der Magistrat vor, dass die am Berger Nordhang zwischen „Landgraben“ und de

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme am Berger Nordhang ist notwendig, da der Beginn der Arbeiten bisher nicht erkennbar ist. Der Magistrat plant, die erforderlichen Abstimmungen in naher Zukunft durchzuführen und die Arbeiten zeitnah auszuschreiben und umzusetzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

In seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 trägt der Magistrat vor, dass die am Berger Nordhang zwischen "Landgraben" und der B 521 geplante Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet "Leuchte" zusammen mit dessen Erschließung geplant sei und im Herbst 2021 begonnen werden solle. Zwar wird das Baugebiet "Leuchte" schon erschlossen und wir schreiben bereits das Jahr 2022, ein Beginn der Durchführung der Ausgleichsmaßnahme ist jedoch noch nicht erkennbar.

Daher frage ich den Magistrat:

Wann wird jetzt endlich mit der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme am Berger Nordhang begonnen, und in welcher Form wird diese konkret erfolgen?

Antwort des Magistrats

Zur Umsetzung der Streuobstwiese sind im Vorfeld noch Abstimmungen erforderlich, die in nächster Zeit erfolgen. Anschließend werden die erforderlichen Arbeiten möglichst umgehend ausgeschrieben und umgesetzt. Der genaue zeitliche Ablauf steht derzeit noch nicht fest.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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