In der letzten Fragestunde vom 27.01.2022 nahm die Frage Nr. 432 Bezug zur Allgemeinverfügung vom 07.01.2022. Auf die Fr
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die wissenschaftlichen Kriterien, die das Frankfurter Gesundheitsamt zur Einführung der Maskenpflicht im Freien verwendet hat. Es wird erwartet, dass der Magistrat die genauen Kriterien und die Grundlage der Entscheidung erläutert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
In der letzten Fragestunde vom 27.01.2022 nahm die Frage Nr. 432 Bezug zur Allgemeinverfügung vom 07.01.2022. Auf die Frage, aufgrund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse die Maskenpflicht im Freien an zahlreichen öffentlichen Plätzen und Straßen in Frankfurt eingeführt wurde, antwortete Stadtrat Majer, dass die Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen umgesetzt werde. Laut dieser besteht eine Maskenpflicht an solchen Orten ab einer Inzidenz von über 350 an drei Tagen, und es heißt dort unter anderem: "Die jeweiligen Orte werden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt."
Ich frage den Magistrat:
Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien hat das Frankfurter Gesundheitsamt entschieden, für welche Orte eine solche Maskenpflicht gilt?
Antwort des Magistrats
Auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung, Stand 27.12.2021, §§ 2, 27 Absatz 1 Nr. 2, und der dort aufgeführten Kriterien hat der Magistrat die Pflicht zum Tragen einer entsprechenden Gesichtsmaske an den in der Allgemeinverfügung vom 07.01.2022 aufgeführten Örtlichkeiten angeordnet.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass § 27 mit Wirkung vom 07.02.2022 aufgehoben wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.