Aufgrund des geringen Abstandes zwischen Gleiskörper und Bordstein parken Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ihr Aut
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, das Parken halb auf dem Gehweg in Teilbereichen der östlichen Offenbacher Landstraße zu erlauben, um den Fahrzeughaltern eine legale Parkmöglichkeit zu bieten. Dies könnte die Situation für die Straßenbahn verbessern, wenn ausreichend Gehwegbreite vorhanden ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Wiener Straße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad29.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wiener Straße per E-MailFrage an den Magistrat
Aufgrund des geringen Abstandes zwischen Gleiskörper und Bordstein parken Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ihr Auto in der östlichen Offenbacher Landstraße vermehrt halb auf dem Gehweg. Aufgrund der Verbotswidrigkeit wird dies entsprechend belegt. Beim Parken auf der Straße kommt es jedoch mitunter vor, dass die Straßenbahn den Bereich nicht passieren kann.
Daher frage ich den Magistrat:
Inwieweit ist es möglich, zumindest in Teilbereichen der östlichen Offenbacher Landstraße das Parken halb auf dem Gehweg bei ausreichender Gehwegbreite anzuordnen?
Antwort des Magistrats
Es wird davon ausgegangen, dass der Bereich der Offenbacher Landstraße zwischen Buchrainplatz und Einmündung Wiener Straße gemeint ist.
Die Anordnung von halbseitigem Gehwegparken ist in dem Bereich generell nicht möglich, da die vorhandenen Gehwege zu schmal sind. Bei der Neuanordnung von Gehwegparken sollen mindestens 2,20 Meter für Zufußgehende durchgehend zur Verfügung stehen. Aufgrund der Funktion der Offenbacher Landstraße auch für Zufußgehende, etwa als Schulweg, aber auch zum Erreichen der Straßenbahn, wäre in dem Bereich sogar eine höhere Restgehwegbreite wünschenswert.
Grundsätzlich gilt für das Parken im Straßenraum: Insofern einzelne Kraftfahrzeuge zu breit sind beziehungsweise die Fahrzeug-führenden das Fahrzeug nicht nah genug an den Bordstein heranführen können und dadurch die Straßenbahn blockieren, können diese Fahrzeuge dort nicht zum Halten oder Parken abgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.