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In der Vorlage B 350 vom 17.08.2012 berichtet der Magistrat, nach Kräften die Initiative zum legalen Anbringen von Graff

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Frage vom 31.08.2012, F 539 In der Vorlage B 350 vom 17.08.2012 berichtet der Magistrat, nach Kräften die Initiative zum legalen Anbringen von Graffiti unterstützen zu wollen. Vor gerade einmal neun Monaten sprach sich der Magistrat in dem Bericht B 446 vom 04.11.2011 gegen die Freigabe von Wänden für Graffiti aus, da allen Erfahrungen nach eine solche Freigabe ein Verwischen des Unrechtbewusstseins bewirke und dem Präventionskonzept zur Vermeidung von illegalen Graffiti widerspreche. Der plötzliche Sinneswandel verwundert. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der grüne Schwanz mal wieder mit dem schwarzen Hund wedelt.

Ich frage den Magistrat: Was hat den Magistrat veranlasst, in dieser Frage quasi von heute auf morgen eine 180-Grad-Wende zu vollziehen?

Antwort des Magistrats: Stadtkämmerer Uwe Becker: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter von Wangenheim! An dem Grundtenor der damaligen Beantwortung wird festgehalten. Allerdings haben Beispiele jüngerer Zeit in beeindruckender Weise gezeigt, dass Graffiti auch als eigenständige Kunstform ihren Platz im Stadtbild behaupten können, wenn sie auf legal zur Verfügung gestellten Flächen ausgeübt werden. Dies kann für einen ganzen Straßenzug in positiver Weise durchaus stilbildend wirken. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Baumaßnahme Dom-Römer durch eine entsprechend abgestimmte Aktion ein ansonsten unansehnlicher Bauzaun durch eine künstlerische Gestaltung eine ästhetische Aufwertung erfahren hat und dies - wie man beobachten konnte - zur Freude des Publikums. Ein weiteres Beispiel dieser Art ist die EZB-Baustelle im Ostend. Überall dort, wo wir über legale Flächen und legal zur Verfügung gestellte Flächen reden, ist dies in dem Sinne auch angebracht. Anders sieht es bei illegalen Flächen aus, da ist und bleibt es Sachbeschädigung.

(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Tafel-Stein. Bitte! Stadtverordnete Elke Tafel-Stein, FDP: (Zusatzfrage) Das heißt - wenn ich das, was Sie eben gesagt haben, richtig interpretiere -, dass es solche Flächen ausschließlich auf temporären Flächen geben wird und keine Installationen an festen Flächen, weil Sie jetzt von Bauzäunen redeten? Stadtkämmerer Uwe Becker: (fortfahrend) Nein. Das ist grundsätzlich auch hier als Auftrag formuliert, dass die Stadt geeignete Flächen dafür zur Verfügung stellt. Das können temporäre Flächen und natürlich auch dauerhafte Flächen sein. Wie gesagt, auch nur dort gilt das von mir Gesagte. Auf Flächen, wo illegal Graffiti angebracht werden, handelt es sich eindeutig um Sachbeschädigung. Da haben Graffiti nichts zu suchen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. August 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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