Stadtkämmerer Becker hat mit Hinweis auf eine Entscheidung des VGH Kassel zur Praxis in Wiesbaden angekündigt, den Steue
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Frage vom 31.08.2012, F 535 Stadtkämmerer Becker hat mit Hinweis auf eine Entscheidung des VGH Kassel zur Praxis in Wiesbaden angekündigt, den Steuersatz für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit in Frankfurt von aktuell zwölf Prozent auf 20 Prozent erhöhen zu wollen. Mit der Anhebung des Steuersatzes, ergänzend zu planungsrechtlichen Maßnahmen und Einschränkung der Öffnungszeiten, könnte die Ausbreitung von "Spielhöllen" in den Stadtteilen eingeschränkt und somit der Spielsucht entgegengewirkt sowie die Einnahmen für den städtischen Haushalt erhöht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche positiven Auswirkungen auf das Bemühen der Stadt, die Ausbreitung von "Spielhöllen" in den Stadtteilen einzuschränken, erwartet der Magistrat infolge dieser Steuererhöhung?
Antwort des Magistrats: Stadtkämmerer Uwe Becker: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Seubert! Bei der Steuer auf Spielapparate handelt es sich um eine sogenannte örtliche Aufwandssteuer. Bei der Festsetzung des Steuersatzes kann die Gemeinde neben der Erzielung von Einnahmen, die angesichts der auch eben noch einmal angesprochenen Haushaltsthematik eine Rolle spielen, außerfiskalische Lenkungszwecke verfolgen. So muss die Stadt - aus meiner Sicht und aus Sicht des Magistrats - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger lenkend eingreifen, um die Vermehrung der Spielhallen in den Stadtteilen einzudämmen, weil diese doch erkennbar gerade auch den Charakter in den Stadtteilen und den Stadtteilstrukturen in erheblichem Maße beeinträchtigen. Gemeinsam mit dem neuen Spielhallengesetz der Hessischen Landesregierung kann die Erhöhung des Steuersatzes den Wildwuchs dieser Branche eindämmen und ist damit auch ein Weg, die Spielsucht zu bekämpfen. Insofern tun wir gut daran, wenn wir auf der einen Seite das, was Bürgermeister Cunitz im Sinne des planungsrechtlichen Ansatzes dort tut, und auf der anderen Seite das, was sich in Blickrichtung auf die steuerliche Herangehensweise als leistbar verhält, umsetzen und dadurch insgesamt dafür Sorge tragen, dass kein weiter zunehmender Wildwuchs von Spielhallen in den Stadtteilen entsteht. Die Erhöhung des Steuersatzes wirkt sich auf die Rentabilität der einzelnen Apparate aus, sodass gerade im Zusammenhang mit den planungsrechtlichen Maßnahmen und auch der Einschränkung von Öffnungszeiten, wozu gerade aus dem Ordnungsbereich beigetragen wird und worden ist, dies den Anreiz, neue Geräte aufzustellen beziehungsweise neue Spielhallen zu eröffnen, geringer werden lässt. Davon haben wir am Ende alle etwas, wenn wir die Dinge auf ein vernünftiges Maß führen. Die Dinge werden wirtschaftlich am Leben gehalten, aber doch in einer Form, die für eine Stadt nicht zu nachteilig und nachträglich nicht zu sehr in die Stadtteile hineinwirkt. Wir stehen in der Verantwortung, das auch für die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen im Blick zu haben.
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Langer. Bitte! Stadtverordneter Michael Langer, REP: (Zusatzfrage) Herr Stadtkämmerer, gesetzt den Fall, Sie haben Erfolg mit Ihrer Zielrichtung, die Spielsucht damit zu bekämpfen, wie kommen Sie dann zu der Annahme, dass es Mehreinnahmen geben wird? Eigentlich müsste es dann umgekehrt sein. Ist es vielleicht Ihr Ziel, gleichbleibende oder sinkende Steuereinnahmen zu erzielen? Stadtkämmerer Uwe Becker: (fortfahrend) Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn am Ende dieses Weges null Einnahmen stünden, weil wir dann entsprechend dieses Problem im Ganzen nicht mehr hätten. Das ist sicherlich die Steuer, die in der Wirkung auch hier die genannten Aspekte wie Eindämmung von Spielsucht und Wirkung in die Stadtteile hinein als steuerndes und lenkendes Instrument nutzbar macht. Insofern liegen wir gar nicht weit weg von dem Ziel. Dennoch muss man zunächst einmal nüchtern davon ausgehen, dass die Wirkung, wenn man vom Ist-Bestand der heute bereits aufgestellten Apparate, für die schon entsprechende Steuern eingehen, wahrscheinlich nicht den Umfang haben wird, sodass zunächst einmal mit Mehreinnahmen zu rechnen ist. Aber zumindest für die weitere Ausdehnung und das, was sozusagen über die heutige Situation hinaus vorhanden sein wird, erhoffe ich mir doch, dass wir mindestens dort eine Einschränkung erleben. Aber wie gesagt, wenn sich an der einen oder anderen Stelle in einem Stadtteil wieder aus einer Spielothek, wo es schon die zweite und dritte gibt, ein Einzelhandelsgeschäft entwickelt, ist das für den Stadtteil und für die Stadt insgesamt kein Nachteil.
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Vielen Dank! Eine weitere Zusatzfrage kommt von Frau Busch. Bitte schön! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, es ist schön, dass sich der Magistrat nach einer anfangs etwas obstruktiven Schüchternheit gegenüber diesem steuerlichen Mittel zur Regulierung jetzt hineingefunden hat und voll dahinter steht. Gibt es denn im Magistrat ein umfassendes oder ganzheitliches Konzept, dass man sozusagen neben dem Verderben des Spaßes am Aufstellen zusätzlicher Apparate auch überlegt, was man in der Prävention und in der Beratung von Spielsüchtigen machen kann? Stadtkämmerer Uwe Becker: (fortfahrend) Frau Busch, Sie wissen vielleicht, dass wir zum einen - was ich vorhin skizziert habe - der Frage des Umgangs mit Spielhallen in der Stadt jetzt nicht nur steuerlich begegnen, sondern auch der Frage, was planungsrechtlich und ordnungsrechtlich möglich ist. Natürlich gehört die Suchtprävention in erheblichem Maße dazu, aber auch Aufwendungen, die im Gesundheitsbereich dazu geleistet werden, gehören schlussendlich zu diesem Konzept. In der Frage der Suchtprävention ist die Stadt Frankfurt aus meiner Sicht auch unterwegs, hier wirksam Dinge zu tun. Das geht bis hinein in die Frage, an Schulen heranzutreten, um das Problem dort auch schon relativ früh anzupacken. Insofern können Sie davon ausgehen, dass der Magistrat immer ganzheitlich die Dinge betrachtet und insofern über die Dezernate hinweg die Kooperation wunderbar funktioniert, Frau Busch.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 535 Stadtverordneter Dr. Walter Seubert, CDU: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren haben wir schon mehrfach über den Wildwuchs von Spielhallen in den Stadtteilen gesprochen. Die Gefahren wurden schon benannt. Ich will sie noch einmal kurz wiederholen: ein Trading-down-Effekt in den Stadtteilen, eine Reduzierung des Lebensgefühls und der Wirtschaftskraft in den Stadtteilen sowie Suchtgefahr und begleitende Umfeldkriminalität, die dort festzustellen ist. Hierzu gab es in den vergangenen Jahren verschiedene Anträge aus den Fraktionen. Die CDU und die GRÜNEN hatten als Koalition hierzu ein Spielhallensteuerungsprogramm vorgeschlagen, in dem wir einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Noch einmal zur Erinnerung: wir hatten am 01.01.2006 78 Spielehallen in Frankfurt, im Sommer 2012 waren es 173. Unser Ziel ist es, einen weiteren Anstieg zu verhindern und auch mittelfristig eine Reduzierung der Zahlen zu erreichen. Deswegen sind erst einmal zwei Punkte für uns sehr erfreulich, was das Handeln der Stadt angeht, und zwar die steigende Anzahl von Festsetzungen in Bebauungsplänen, dafür ein Dank an Herrn Bürgermeister Cunitz, durch die entsprechende Einrichtungen in Stadtteilen verboten sind. Das Zweite betrifft das Thema von heute. Wir freuen uns, dass wir jetzt rechtssicher eine Erhöhung der Spielapparatesteuer auf 20 Prozent hinbekommen. Gestern hatten wir nur eine erstinstanzliche Entscheidung, jetzt können wir mit dem Beschluss des VGH im Hintergrund rechtssicher eine Erhöhung durchsetzen, wobei die Mehreinnahmen von sechs Millionen Euro ein erfreulicher Nebeneffekt sind, aber nicht mehr.
(Beifall) Wir hatten auch schon negative Erfahrungen mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, was die Öffnungszeiten angeht. Darüber haben wir mit Stadtrat Frank umfassend diskutiert. Insoweit war es richtig, die Entscheidung des VGH abzuwarten, auch wenn es sich um ein Eilverfahren handelte. Neben dem Handeln der Stadt gibt es auch Veränderungen auf Landesebene, die bei dieser Frage wichtig sind. Im Juni 2012 ist das Spielhallengesetz des Landes in Kraft getreten und ich glaube, es kommt darauf an, dass wir als Stadt und als Land auch weiterhin konzertiert vorgehen. Lassen Sie mich einmal kurz ein paar Punkte aus dem Spielhallengesetz aufgreifen. Wir haben einen Mindestabstand von 300 Metern zwischen den Spielhallen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen für zusammenhängende Spielhallengebäude - Stichwort Niederursel, diese Diskussion hatten wir dort -, eine Sperrzeit von 4.00 Uhr bis 10.00 Uhr, das Verbot, Werbung an der Außenfassade anzubringen, ein Sperrsystem für besonders schwer abhängige Spieler, das eingeführt werden muss, und wir haben auch die Verpflichtung zur Erarbeitung von Präventions- und Suchtkonzeptionen als ganzheitliche Ansätze. Ich komme zum Schluss. Wir können Spielhallen nicht verbieten, aber wir wollen ihnen das Leben möglichst schwer machen, sodass wir perspektivisch zu einer Reduzierung der Anzahl kommen. Wir müssen an allen Rädchen drehen, die uns zur Verfügung stehen, hierfür sind Stadt und Land gemeinsam am Arbeiten. Der Magistrat hat einen klaren Kurs, dafür danken wir. Er ist entschlossen am Arbeiten und unser besonderer Dank gilt Herrn Stadtkämmerer Becker, Herrn Bürgermeister Cunitz und Herrn Stadtrat Frank, dass sie so engagiert dabei sind, weiter so. Wir danken!
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt Frau Stadtverordnete Busch. Bitte schön! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Walter Seubert hat wieder in seiner sehr netten Art dem Magistrat gedankt. Der Magistrat ist jetzt in die Gänge gekommen, das ist schön. Er hat bei dem Thema ein bisschen zu lange gebraucht, aber wir wollen jetzt einmal nett sein und vergessen, wie das war, als sich couragierte Bürger in der Nordweststadt gegen eine entstehende sehr große Spielhalle in ihrem Wohngebiet gewehrt haben, oder wie das in Rödelheim war. Ich möchte an dieser Stelle trotzdem den Bürgerinnen und Bürgern danken, die nämlich nicht nachgelassen haben, die Probleme, die sie mit Spielhallen in den Stadtteilen haben, in den Ortsbeiräten und auch gegenüber den Stadtverordneten zu benennen, genauso wie die weiteren Probleme, wie das Verschwinden von Gewerbe oder Geschäften in den Stadtteilen. Denn ohne diesen Druck wäre wahrscheinlich nicht so viel passiert. Der Kämmerer hat vorhin versprochen, dass es ein ganzheitliches Konzept geben wird. Das haben wir sehr gerne zur Kenntnis genommen. Eben hat Frau Hanisch gesagt, es kostet ungefähr 300.000 Euro, dass der Magistrat übergreifend zusammenarbeitet. Ich hoffe, in diesem Fall bekommen Sie es billiger hin und müssen nicht so viel investieren, damit der Magistrat in der Frage übergreifend zusammenarbeitet, denn das wird bitter nötig sein. Wir werden flexibel auf dieses Problem reagieren müssen, es ändern sich sowohl die Suchtstrukturen als auch der betroffene Personenkreis. Es wurde lange davon ausgegangen, dass Spielsucht überwiegend etwas ist, das in jüngeren Jahren anfängt. Es wurde auch immer so verharmlosend vom Automatendaddeln gesprochen, was in der Gaststätte so nebenher passiert. So ist das heute nicht mehr. Neue Untersuchungen zeigen uns jetzt zum Beispiel, dass es eine stark steigende Zahl von Spielsüchtigen im Bereich der männlichen Migranten zwischen 25 und 45 Jahren gibt. Darauf werden wir auch unsere Beratungsangebote stärker ausrichten müssen, weil wir die in der Regel nicht im Jugendhaus um die Ecke erreichen. Also, auch da müssen wir als Stadt flexibel reagieren. Es ist erfreulich, dass Sie in Aussicht gestellt haben, hier etwas tun zu wollen. Wie gesagt, es ist ein weiterer Erfolg der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Interessen eingebracht und die demokratischen Wege genutzt haben. Wenn der Magistrat das jetzt in ein gescheites Konzept umformen kann, kann er sich unserer Unterstützung sicher sein, wenn nicht, werden wir das zu besprechen haben. Vielen Dank!
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Stadtverordneten Langer. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Langer, REP: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Was macht ein Unternehmer, wenn sein Geschäft gut läuft? Der Wirtschaftsdezernent weiß das: er macht eine Filiale auf, und wenn die auch gut läuft, macht er noch eine Filiale auf und so weiter. Nichts anderes tun Unternehmer in unserer Stadt, die eben Spielhallen betreiben. Das Ausufern dieser Spielhallen mag ich genauso wenig wie jeder andere hier im Raum, aber einer muss auch einmal für die viel Gescholtenen sprechen und für ein bisschen Ehrlichkeit in der Debatte sorgen. Herr Dr. Seubert hat seinen Zahlenvergleich im Jahr 2006 richtig angesetzt, und zwar beim 01.01. Im Jahr 2006 wurde aber die Spielordnung geändert, und zwar vom Gesetzgeber, also von Politikern wie uns hier. Sie beinhaltet einerseits unter dem Stichwort Suchtprävention Regelungen zum Schutz der Spieler vor sich selbst, das ist richtig, aber sie hat durch die Hintertür das Spiel für den Betreiber doch wieder lukrativer gemacht. Genau daher kommt die Spielhallenflut, durch nichts anderes ist sie begründet. Vor 2006 war das auch schon ein gutes Geschäft, aber es lief nicht so gut wie jetzt. Was ich jetzt mit den Gescholtenen sagen will ist, dass wir hier im Grunde deshalb reagieren, weil vielen Anwohnern das nicht passt, wenn eine Spielhalle in ihrer Umgebung zu Belästigungen führt, das ist auch richtig so. Wenn dann einer noch so trickreich ist wie in Niederursel und aus zwei Geschäften eins macht oder besser gesagt aus einem, das er nicht betreiben darf, zwei macht, damit er sie betreiben darf, dann finden wir das natürlich alle nicht so lustig. Aber von wem lernt man das? Von Politikern. Denn all die vielen Spielhallen, die es in dieser Stadt gibt, sind doch von der Stadt Frankfurt genehmigt worden. Dafür muss man einen Antrag stellen, und der ist genehmigt worden. Und warum? Sicherlich gab es auch rechtliche Probleme, die jetzt mithilfe des Baurechts und des Ordnungsrechts etwas modifiziert werden, um das einmal so zu sagen, um der Ausbreitung entgegenzuwirken. Das finde ich auch alles noch in Ordnung, aber wenn es dann um eine achtprozentige Steuererhöhung geht, frage ich mich, was das Ganze noch soll. Denn da will die Stadt zwar sagen - ich unterstelle das jetzt einfach einmal -, wir verhindern die Ausbreitung von Spielhallen, aber ein bisschen mehr Geld hätten wir schon noch gern im Stadtsäckel. Das passiert immer schön unter dem wunderbaren Argument der Spielsuchtbekämpfung. Das steht auch im Staatsvertrag, mit dem wird aber auch nicht verhindert, dass sich zum Beispiel die staatlichen Lotteriegesellschaften immer neue Spiele einfallen lassen, wie zuletzt das Euro-Lotto mit einem Superjackpot. Also, meine Damen und Herren, etwas mehr Ehrlichkeit in der Debatte wäre anzumahnen und auch schöner. Vielleicht lassen Sie die Unternehmer und deren Angestellte, die investiert haben, weil Sie ihnen die Genehmigungen erteilt haben, wenigstens am Leben, auch wenn Sie ihnen weitere Expansionen verwehren. Dann bin ich wieder auf Ihrer Seite. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Stadtverordneten Münz. Bitte schön! Stadtverordneter Matthias Münz, GRÜNE:
Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Kollegin Busch, Rechtssicherheit ist das Stichwort. Ich glaube, alles, was Sie dem Magistrat eben vorgeworfen haben, ist der Rechtssicherheit des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geschuldet. Das ist die Ursache dafür, dass wir nicht mit einem Schnellschuss gehandelt haben, und das war meiner Meinung nach sogar gut so. (Beifall) Sie haben allerdings recht, dass die Bürgerinnen und Bürger besorgt sind, und das zu Recht. Die Vorlage B 44, wir haben sie im Ausschuss behandelt, besagt, dass sich die Zahl der Spielsüchtigen von 2007 bis 2010 verdreifacht hat. Das sind jugendliche Spielsüchtigen, das sind Schülerinnen und Schüler. Wir reden hier von 1.500 Schülerinnen und Schülern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist der Nachwuchs der Spielsüchtigen, der uns wirklich Sorgen machen muss, da müssen wir Präventionsarbeit leisten.
(Beifall) Der durchschnittliche Spielsüchtige ist 37 Jahre alt, das ist ein wenig älter als ich es bin, er ist männlich, er beginnt seine Spielsucht im Internet und geht dann nach und nach über in die Spielhöllen über. Hintergrund ist immer ein soziales Problem. Da steckt oft schon von Beginn an ein gewisses finanzielles Problem dahinter, und Fakt ist, da kommen die Betroffenen alleine auch nicht wieder heraus. Sie brauchen Hilfe, nämlich Präventionsangebote, die wir in dieser Stadt vorhalten müssen. Mein explizierter Dank in dieser Angelegenheit geht auch an das Drogenreferat, das zum Beispiel im Bereich Prävention legaler Drogen schon hervorragende Arbeit leistet.
(Beifall) Lassen Sie mich hinzufügen, auch im Bereich Onlineberatung. Da kann man viele der Betroffenen abholen, gerade die Jüngeren. Noch ein Wort zum Land. Wir haben eben die Landesregierung angesprochen. Ich finde es gut, dass wir endlich ein Hessisches Glücksspielgesetz haben, ich hätte es mir zwar erstens früher und zweitens härter gewünscht, aber endlich haben wir hier eine Handhabe. Ich bin froh, dass wir auch hier beherzt unsere Möglichkeiten angehen. Ich weiß, dass es ein Reizthema ist, ich weiß aber auch, dass wir da endlich herangehen können und gerade der Bereich Prävention ist bei Stadträtin Heilig in guten Händen. Vielen Dank!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Walter Seubert
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. August 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.