Der FNP war am 9. Februar 2017 zu entnehmen, dass der Planungsdezernent 2,862 Millionen Euro für einen Neubau bewilligt
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 16.03.2017, F 525 Der FNP war am 9. Februar 2017 zu entnehmen, dass der Planungsdezernent 2,862 Millionen Euro für einen Neubau bewilligt habe. Mit dem Geld sollen 27 geförderte Wohnungen in Unterliederbach entstehen. Bauherrin ist mit der Hellerhof GmbH eine 86,83-prozentige Tochtergesellschaft der städtischen ABG Frankfurt Holding. Die entstehenden Wohnungen sollen laut Zeitungsbericht im Mittelstandsprogramm gefördert sein und für Monatsmieten von bis zu 8,93 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Ich frage den Magistrat: Handelt es sich bei der genannten Summe um ein Darlehen oder um einen Zuschuss, und wie lauten die damit einhergehenden Konditionen, zum Beispiel Mindestlaufzeit der Bindungsfristen?
Antwort des Magistrats: Das Projekt Markomannenweg/Alemannenweg von der Hellerhof GmbH in Unterliederbach wurde im "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau" gefördert. Bei der Förderung handelt es sich entsprechend der Richtlinie um ein Darlehen für die Dauer der Bindung von 20 Jahren. Die Höhe des Darlehens beträgt 2,682 Millionen Euro, und nicht 2,862 Millionen Euro. Die Einstiegsmiete im "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau" leitet sich aus der Marktmiete ab, die von der kommunalen Wertermittlungsstelle mit 10,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich zuzüglich Betriebskosten festgesetzt wurde. Die Einstiegsmiete für Haushalte der Einkommensstufe 1 beträgt 35 Prozent unter der örtlichen Marktmiete von 10,50 Euro, das sind 6,83 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich zuzüglich Betriebskosten. Die Einstiegsmiete für Haushalte der Einkommensstufe 2 beträgt 15 Prozent unter der örtlichen Marktmiete von 10,50 Euro, das sind 8,93 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich zuzüglich Betriebskosten. Der Differenzbetrag zwischen der Miethöhe für die Einkommensstufe 1 und der für die Einkommensstufe 2 wird an die Stadt Frankfurt abgeführt. Für das Darlehen ist ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,35 Prozent jährlich, berechnet vom Nennbetrag des Darlehens, zu zahlen. Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 0,35 Prozent des Darlehensnennbetrages ist vom Tage der ersten Auszahlung ab zu entrichten Das Darlehen ist die ersten 20 Jahre ab Erstbezug der Wohnungen zinslos. Nach Ablauf von 20 Jahren kann der Zinssatz für das städtische Darlehen erstmals neu festgesetzt werden bis zur Höhe des marktüblichen Zinssatzes für erstrangige Hypotheken mit zehnjähriger Zinsfestschreibung- maximal fünf Prozent. Das Darlehen ist jährlich mit einem Prozent zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. März 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.