Die ABG Frankfurt Holding GmbH will auf einem Grundstück „In der Römerstadt“ bauen. Unter anderem sollen mindestens 95 S
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Zusammenfassung
Die ABG Frankfurt Holding GmbH plant den Bau von mindestens 95 Sozialwohnungen auf einem Grundstück in der Römerstadt. Es wird geprüft, ob zusätzlich geförderte Wohnungen über die 95 hinaus entstehen können. Der Magistrat hat die Planungen bereits weit vorangetrieben, jedoch sind noch keine abschließenden Angaben zur Anzahl der Wohnungen möglich.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die ABG Frankfurt Holding GmbH will auf einem Grundstück "In der Römerstadt" bauen. Unter anderem sollen mindestens 95 Sozialwohnungen entstehen. Die Stadt will der ABG zusätzliche Liegenschaften zum Wohnungsbau überlassen, auf denen frei finanzierte Wohnungen entstehen sollen. Ich frage den Magistrat: Ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und/oder anderweitig die Festschreibung weiterer geförderter Wohnungen - über die 95 Sozialwohnungen hinaus - geplant?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat bezieht sich auf die Planungen der Grundstücke Gemarkung Heddernheim, Flur 5, Flurstücknummer 81/3 und Grundstück Gemarkung Heddernheim, Flur 5, Flurstücknummer 66/167, In der Römerstadt 126-134. Die Verhandlungen von Bauaufsicht und Stadtplanungsamt mit der ABG über die konkrete städtebauliche Struktur des Bauvorhabens sind weit fortgeschritten, aber noch zu keinem endgültigen Abschluss gekommen. Abschließende Angaben zur Anzahl der Wohnungen können daher zurzeit nicht gegeben werden. Die ABG gibt die Anzahl nach bisherigem Planungsstand mit insgesamt 191 Wohnungen an, davon sollen 118 öffentlich gefördert sein. Ein Bebauungsplanverfahren ist nicht erforderlich. Eine Genehmigung des Bauvorhabens auf Basis des bestehenden Baurechts wird angestrebt. Das Bauvorhaben soll auf Grundstücksanteilen, die die ABG von der BIMA erworben hat, und komplementären städtischen Flächen errichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Mai 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.