Ein EU-Bürger, der seit über 20 Jahren rechtmäßig in Frankfurt lebt und langjährig versicherungspflichtig beschäftigt wa
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Praxis des Ordnungsamtes in Frankfurt, EU-Bürger*innen zur Vorlage von Unterlagen zur Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts aufzufordern. Es wird erfragt, ob dies üblich ist und wie viele Mitarbeiter*innen interkulturelle Schulungen erhalten haben.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Ein EU-Bürger, der seit über 20 Jahren rechtmäßig in Frankfurt lebt und langjährig versicherungspflichtig beschäftigt war, bekommt seit einigen Monaten Post von der Stadtverwaltung, Ordnungsamt - der Oberbürgermeister. Obwohl die betreffende Person seit über 20 Jahren in Frankfurt gemeldet ist, wird er aufgefordert, Unterlagen vorzulegen, mit denen er die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes belegen soll.
Daher frage ich den Magistrat:
Ist in Frankfurt ein solches Vorgehen des Ordnungsamtes/der Ausländerbehörde gegenüber EU-Bürger*innen üblich, und wie viele Beschäftige dieser Behörde haben eine interkulturelle Schulung bekommen?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich genießen Unionsbürger*innen ein Freizügigkeitsrecht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und können sich ohne einen gesonderten Nachweis aufgrund der Freizügigkeits- beziehungsweise Rechtmäßigkeitsvermutung im Bundesgebiet aufhalten. Deshalb werden Unionsbürger auch grundsätzlich nicht proaktiv von der Ausländerbehörde angeschrieben und zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert.
Anders verhält es sich, wenn Unionsbürger*innen beispielsweise einen Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte stellen oder im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft geprüft werden soll. Da eine Prüfung des Antrags nur anhand von Belegen erfolgen kann, wird der/die Antragstellende, wie in allen Antragsverfahren, zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.
Die Schulung der Interkulturellen Kompetenz stellt eine Pflichtfortbildungsmaßnahme für alle neuen Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde dar, die lediglich coronabedingt in 2020 und 2021 nicht stattfinden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.