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Ob in einer Stadt ein Parkdruck besteht, lässt sich laut der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen besti

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, ob er eine Erfassung des Parkdrucks in Frankfurt als sinnvoll erachtet und wann diese umgesetzt werden könnte. Die Antwort des Magistrats deutet darauf hin, dass der finanzielle Aufwand für eine flächendeckende Überwachung als zu hoch eingeschätzt wird, bis rechtliche Voraussetzungen geschaffen sind.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Ob in einer Stadt ein Parkdruck besteht, lässt sich laut der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen bestimmen: Bei einer Auslastung bis 60 Prozent gibt es keinen Parkdruck. Bei mehr als 100 Prozent Auslastung ist die verfügbare Parkfläche offensichtlich überlastet. Bei einer Auslastung bis 120 Prozent gibt es einige illegal parkende Autos, darüber viele. Außerdem müssen viele Bürger lange einen Parkplatz suchen. Laut Angaben des Magistrats, siehe Bericht 421 vom 17.12.2021, gibt es für Frankfurt keine entsprechende Erfassung des Parkdrucks.

Ich frage den Magistrat:

Sieht der Magistrat eine solche Erfassung als sinnvoll an, und, wenn ja, bis wann gedenkt er eine solche gewährleisten zu können?

Antwort des Magistrats

Bei einer flächenhaften und kontinuierlichen Überwachung der Parkraumauslastung mit einer ortsfesten Sensorik steht der Erkenntnisgewinn in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem sehr hohen finanziellen Aufwand.

Erst wenn der Bund die rechtlichen Voraussetzungen für eine digitale Parkraumüberwachung, beispielsweise durch Scanner-Fahrzeugen, schafft, kann die Parkraumauslastung zumindest in den bewirtschafteten Gebieten regelmäßig und in anderen Gebieten sporadisch erhoben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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