Die Ende 2021 von der Kulturdezernentin verkündete und von allen Stadtverordneten begrüßte „Rettung“ des Marbachbunkers
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Kündigungen der Mietverträge für die Musiker im Marbachbunker zurückgenommen und plant eine Brandschutzertüchtigung. Ziel ist es, den Musikschaffenden während der Umbauarbeiten alternative Proberäume anzubieten.
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Thema Kultur verfolgenFrage an den Magistrat
Die Ende 2021 von der Kulturdezernentin verkündete und von allen Stadtverordneten begrüßte "Rettung" des Marbachbunkers für die dort eingemieteten Musiker und Bands hat sich leider als verfrüht herausgestellt. So wurde bekannt, dass die Musiker zwar ihre dort eingebrachte Technik sowie deren Equipment nicht herausräumen müssen, sie aber in den Räumlichkeiten weder proben noch anderweitig arbeiten können. Auch wenn sie im Gegenzug vorerst keine Miete an die BImA leisten müssen, ist dies dennoch ein herber Schlag für die Betroffenen.
Ich frage den Magistrat:
Was gedenkt der Magistrat konkret zu tun, um die betroffenen Musikschaffenden in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und ihnen möglichst bald alternative Räume anbieten zu können?
Antwort des Magistrats
Die Mietverträge der Musikschaffenden im Marbachbunker waren von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, aufgrund mangelnder brandschutztechnischer Ausstattung zum 31.12.2021 gekündigt worden.
Der Magistrat konnte in Gesprächen mit der BImA erreichen, dass die Kündigungen zurückgenommen werden. Gleichzeitig hat die BImA angekündigt, die Mietverträge um maximal drei Jahre zu verlängern sowie eine Brandschutzertüchtigung vorzunehmen, die für einen Musikübungsbetrieb in diesem Zeitraum notwendig ist. Die Brandschutzertüchtigung muss von der BImA vorbereitet und geplant werden. Bis diese erfolgt ist, können die Räume nur als Lager genutzt werden. Über die Dauer der Maßnahmen hat der Magistrat keine Kenntnis.
Der Magistrat untersucht zurzeit parallel dazu, einen Bunker in städtischem Eigentum brandschutztechnisch zu ertüchtigen, um Musikschaffenden zusätzliche Proberäume anbieten zu können. Auch die in Frage kommenden Bunker können aus Gründen des Brandschutzes aktuell nur als Lager genutzt werden. Für die brandschutztechnische Ertüchtigung an den städtischen Bunkern sind vergleichbare Baumaßnahmen wie im Marbachweg notwendig; die Stadt Frankfurt am Main unterliegt insoweit den gleichen rechtlichen Restriktionen wie die BImA. Über die Umsetzung und die dafür notwendigen Mittel muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.
Für die kurzfristige Bereitstellung von Musikübungsräumen im Übergangszeitraum stehen dem Magistrat weder geeignete Räume noch Mittel zur Anmietung und Einrichtung zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.