Mieterinnen und Mieter in der Unterlindau haben eine Modernisierungsankündigung für ihre Wohnungen erhalten. Hier sind u
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Frage vom 25.05.2012, F 469 Mieterinnen und Mieter in der Unterlindau haben eine Modernisierungsankündigung für ihre Wohnungen erhalten. Hier sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant: neue Fenster, Erneuerung der Elektroanlagen, Wärmedämmung, Elektrodurchlauferhitzer, Einbau von neuen Elektroherden, neue Balkone. Für diese Sanierung einer 80-Quadratmeter-Wohnung wurde den Mieterinnen und Mietern eine Erhöhung der Mietkosten von über 300 Euro angekündigt. Das Westend stellt laut Erhaltungssatzung mit der typischen Mischung seiner Wohnbevölkerung und der Nutzungsvielfalt einen unverzichtbaren Wert dar.
Ich frage den Magistrat: Wird der Magistrat die Erhaltungssatzung nutzen, um die Vertreibung der Mieterinnen und Mieter in der Unterlindau zu verhindern?
Antwort des Magistrats: Der Magistrat geht davon aus, dass sich die Frage auf die Liegenschaft Unterlindau 20 bezieht. Es handelt sich um ein Gebäude aus den Fünfzigerjahren, das nunmehr saniert werden soll. Bauanträge oder Anträge nach der Erhaltungssatzung wurden bisher nicht gestellt. Der Bauherr hat mit der Bauaufsicht lediglich allgemeine Beratungsgespräche geführt, ohne Details seiner Umbauplanungen zu benennen. Die Bauaufsicht hat in diesen Gesprächen auf die Vereinbarkeit der Umbaumaßnahmen mit der Erhaltungssatzung Westend I und dem darin festgesetzten Milieuschutz hingewiesen. Die Bauaufsicht wird die eingehenden Anträge auf ihre Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Westend I prüfen und dafür Sorge tragen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. An das Instrument des Milieuschutzes dürfen aber keine unrealistischen Erwartungen gerichtet werden: Eine Genehmigung muss nach § 172 Absatz 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB erteilt werden, wenn die Modernisierung der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung dient. Hierbei zeichnet sich gerade das Westend durch einen hohen Grundstandard aus. Als Ausstattungsmerkmale eines zeitgemäßen Ausstattungszustands sind demnach zu bewerten: - Zusätzliche Balkone in moderater Tiefe als Element des Freizeit- und Erholungsanspruchs, - Energetische Sanierungen aufgrund der Verpflichtungen nach der Energieeinsparverordnung und des übergeordneten Klimaschutzes, - Stilgerechtes Gestalten der Fassaden und des Ausbaus aus Gründen der Pflege des baukulturellen Erbes, soweit dies nicht bereits durch Denkmalschutzrecht und die Erhaltungssatzung erfasst ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Mai 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.