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Die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein ist als Straftatbestand in § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen, normi

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die VGF hat in den Jahren 2019 bis 2021 jährlich etwa 4.000 Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen gestellt. Die Zahlen für 2019 lagen bei circa 32.000 Fällen, während sie in den Jahren 2020 und 2021 coronabedingt auf etwa 25.000 fielen. Es wird angemerkt, dass die tatsächliche Anzahl der betroffenen Personen deutlich unter 50 Prozent der Strafanzeigen liegt.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein ist als Straftatbestand in § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen, normiert.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Strafanträge nach § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen bei der Beförderung durch ein Verkehrsmittel, hat die VGF, unterteilt in die Jahre 2019, 2020 und 2021, gestellt, und wie viele Strafverfahren beziehungsweise rechtskräftige Verurteilungen resultierten daraus?

Antwort des Magistrats

Die VGF hat in den Jahren von 2019 bis 2021 circa 4.000 Strafanzeigen jährlich gestellt. Im Jahr 2019 wurden circa 32.000 Fälle ohne gültigen Fahrausweis während einer Fahrausweisprüfung festgestellt, coronabedingt weichen die Zahlen im Jahr 2020 und 2021 mit jährlich circa 25.000 Fällen ab. Zudem ist anzumerken, nur wenn ein Fahrgast wiederholt ohne Fahrkarte im Rahmen einer Fahrausweisprüfung angetroffen wird, stellt die VGF Strafanzeige wegen Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Die VGF schätzt, dass die tatsächlich Anzahl von betroffenen Personen deutlich unter 50 Prozent der Anzahl der Strafanzeigen liegt - jugendliche strafunmündige Personen werden nicht angezeigt -, da sich mehrere Strafanzeigen auch auf eine Person beziehen können.

Über den Ausgang der Strafverfolgungen liegen der VGF keine abschließenden Ergebnisse vor. Diese Auskunft müsste bei den Strafverfolgungsbehörden erbeten werden.

Zudem ist anzumerken, dass die VGF lediglich für die U-Bahnen und Straßenbahnen zuständig ist. Die traffiQ sowie die DB AG haben für die Busse beziehungsweise S-Bahnen einen eigenen Fahrausweisprüfdienst. Über deren Tätigkeiten bekommt die VGF keine Auskunft. Die VGF vertritt die Philosophie und kommuniziert diese auch nach außenhin, sich für den Kauf einer Fahrkarte zu bedanken, anstatt sich auf die Verfolgung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis zu konzentrieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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