Das Stadtplanungsamt schreibt, dass Bebauungspläne aufgestellt werden sollen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt benötigt dringend mehr bezahlbaren Wohnraum, weshalb neue Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Der Magistrat wird gefragt, wie viele Satzungsbeschlüsse in den letzten zwölf Monaten in Kraft getreten sind und wie viele Wohneinheiten dadurch entstehen könnten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Das Stadtplanungsamt schreibt, dass Bebauungspläne aufgestellt werden sollen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist der Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB einer der letzten erforderlichen Schritte. Die Stadt Frankfurt braucht dringend mehr bezahlbaren Wohnraum, dafür ist auch die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen erforderlich.
Ich frage daher den Magistrat:
Wie viele Satzungsbeschlüsse sind in den letzten zwölf Monaten in Kraft getreten beziehungsweise wie viele Wohneinheiten könnten dadurch entstehen?
Antwort des Magistrats
Auf der Grundlage von Satzungsbeschlüssen sind 2021 insgesamt sechs Bebauungspläne in Kraft getreten. Insgesamt werden durch diese Bebauungspläne mindestens 4.500 Wohneinheiten planungsrechtlich vorbereitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.