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Die von der BImA ausgesprochenen Kündigungen an die Vermieter des Musikbunkers im Marbachweg 295 wurden mit Brandschutzm

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Brandschutzmängel des Musikbunkers im Marbachweg 295 und die Verantwortlichkeit für das Brandschutzgutachten. Es wird erwartet, dass die Mängel identifiziert und behoben werden, um eine Weiternutzung des Bunkers zu ermöglichen.

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Frage an den Magistrat

Die von der BImA ausgesprochenen Kündigungen an die Vermieter des Musikbunkers im Marbachweg 295 wurden mit Brandschutzmängeln begründet.

Ich frage den Magistrat:

Wer hat das Brandschutzgutachten für den Musikbunker im Marbachweg 295 erstellt beziehungsweise eine Brandschutzbegehung mit Feststellung der Brandschutzmängel durchgeführt, und wie lauten die Brandschutzmängel?

Antwort des Magistrats

Dem Magistrat ist ein Brandschutzgutachten des Musikbunkers im Marbachweg 295 nicht bekannt. Es gab im Jahr 2019 eine Gefahrenverhütungsschau, bei der mehrere Beanstandungen seitens der Branddirektion festgestellt wurden. Diese betreffen unter anderem den Bereich der vorhandenen Elektroinstallationen sowie der Entlüftung des Gebäudes.

Am 16.12.2021 fand eine Ortsbesichtigung im Marbachweg 295 statt. An dieser Besichtigung nahmen Vertreter*innen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, als Eigentümerin, der Hessischen Landesimmobilen Gesellschafft, LBIH, des Kulturdezernates sowie der Branddirektion teil. Bei diesem Ortstermin wurden der BImA sowie der LBIH nochmals die im Jahr 2019 festgestellten Mängel dargelegt.

Darüber hinausgehende Feststellungen wurden nicht getroffen. Die vermieteten Räume waren am 16.12.2021 verschlossen und nicht zugänglich. Der Termin war zu keiner Zeit als "Brandschutzbegehung" vereinbart.

Nach Einschätzung des Magistrats ist eine Weiternutzung des Bunkers, nach Beseitigung der Mängel durch die Eigentümerin, grundsätzlich möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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