Wie der FNP vom 15.06.2016 zu entnehmen ist, hat die Familie Gaumer das Grundstück Berger Straße 224-228 an einen Invest
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Frage vom 16.02.2017, F 449 Wie der FNP vom 15.06.2016 zu entnehmen ist, hat die Familie Gaumer das Grundstück Berger Straße 224-228 an einen Investor verkauft. Der damalige Dezernent Cunitz hat dort Absprachen getroffen, die allerdings keine öffentlichen Parkplätze beinhalten. Daher frage ich den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand in dieser Sache? Kann sich der Magistrat bitte massiv dafür einsetzen, dass dort Parkplätze zur öffentlichen Nutzung geschaffen werden?
Antwort des Magistrats: Das Grundstück an der Ringelstraße 51-55 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans B508 VI und setzt an dieser Stelle ein Parkhaus fest. Dieses Grundstück wurde ursprünglich durch die Stadt an den Bauunternehmer Gaumer veräußert. Bestandteil dieser Übertragung war unter anderem die Verpflichtung zur Errichtung eines Parkhauses. Herr Gaumer erhielt am 15.03.2013 für das Grundstück an der Ringelstraße 51-55 eine Baugenehmigung für den "Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 30 Wohneinheiten in drei Baukörpern und großflächigem Einzelhandel sowie eines teilöffentlichen Parkhauses mit 209 Stellplätzen". Diese Baugenehmigung wurde nicht umgesetzt und ist am 15.03.2016 abgelaufen. Aufgrund des Ablebens des Herrn Gaumer veräußerten dessen Erben dieses Grundstück 2015 an den aktuellen Eigentümer. Das Liegenschaftsamt hat mit Vertrag vom 01.06.2016 gegenüber der neuen Eigentümerin, der Objekt Berger Straße/Ringelstraße GmbH, die ursprüngliche vertragliche Bauverpflichtung abgeändert. Statt der vorgesehenen Parkhausnutzung hat sich die Käuferin verpflichtet, auf dem Baugrundstück in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt zu je einem Drittel Wohnraum im
- Förderweg, im Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau sowie als nicht preisgebundenen Mietwohnungsbau zu realisieren. Darüber hinaus soll eine Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von mindestens 500 Quadratmetern entstehen. Das Liegenschaftsamt steht derzeit mit der neuen Eigentümerin in intensiver Verhandlung bezüglich der Finanzierung des Vorhabens. Von der neuen Eigentümerin wurde bisher kein Bauantrag eingereicht; es fanden aber zahlreiche Bauberatungsgespräche statt. Über die eventuelle Herstellung öffentlicher Parkplätze kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Errichtung eines Parkhauses ist nicht vorgesehen. Das Planungsdezernat wird die Frage der Verzichtbarkeit erneut prüfen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schmitt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Februar 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.