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In der Ausgabe 01-02/2017 der Zeitschrift „Kommunal“, herausgegeben vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, wird eine ak

Vorlagentyp: F
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Frage vom 16.02.2017, F 448 In der Ausgabe 01-02/2017 der Zeitschrift "Kommunal", herausgegeben vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, wird eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Institutes vorgestellt, die nicht nur den Sinn von Umweltzonen inf rage stellt, sondern deren Nutzen komplett widerlegt. Dementgegen hat der Magistrat beim hessischen Umweltministerium die Ausweitung der bereits bestehenden Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet beantragt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die wissenschaftliche Analyse des Fraunhofer-Instituts, und welche Schlüsse zieht er im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit des Fortbestehens oder gar einer Erweiterung der Umweltzone im Frankfurter Stadtgebiet?

Antwort des Magistrats: Stadträtin Rosemarie Heilig: Frau Krause, Frau Leineweber!

Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt: Umweltzonen wurden als Instrument zur Minderung der hohen Feinstaubkonzentrationen ausgewiesen. Umweltzonen mit Einfahrtsberechtigung nur für Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette sperren - vereinfacht ausgedrückt - alle Dieselfahrzeuge aus, welche über keinen Dieselrußpartikelfilter verfügen. Die Feinstaubbelastung in Frankfurt am Main hat sich in den vergangenen Jahren durch diese Maßnahmen nachweislich reduziert. Seit 2011 gab es keine Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub mehr, und die Konzentrationen beschreiben weiterhin einen rückläufigen Trend. Vor allem der Ausstoß von Dieselruß, eine besonders toxische und krebserregende Komponente des Feinstaubes, konnte deutlich gemindert werden. Die geplante Ausweitung der Umweltzone bewirkt also einen positiven Beitrag für die Gesundheit, da die Feinstaubemissionen durch den Straßenverkehr dann auch in anderen Stadtteilen von Frankfurt reglementiert sind. Es ist sicherlich richtig, dass sich mit Einführung der Euro-4-Abgasnorm für Neuwagen als Pflicht der Wirkungsbereich der Umweltzone zwischenzeitlich etwas geschmälert hat. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache einer grundsätzlichen Reduktion der gesundheitsgefährdenden Emissionen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf die zuletzt sowohl in der Presse als auch in Bürgeranfragen mehrfach zitierte, angeblich aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts eingehen. Hinsichtlich der Aktualität handelt es sich um eine Fehlinformation. Die Studie liegt dem Magistrat vor und trägt das Datum von September 2010. Nach Informationen des Magistrats gibt es seitens des Fraunhofer-Instituts keine neuere Studie zur Umweltzone. Der Magistrat bewertet die Studie im Hinblick auf die in Frankfurt 2008 eingeführte Umweltzone als nicht aktuell. Seit 2010 wurden neue Abgasnormen eingeführt und aktualisierte Emissionsfaktoren zur Wirksamkeitsberechnung von Umweltzonen anerkannt. Vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Diskussion um die Einführung einer "Blauen Plakette" nicht abgeschlossen ist, betrachtet der Magistrat eine über sechs Jahre alte Studie, welche ihren Fokus auf Stickoxide und nicht auf Feinstaub legt, als nicht zielführend in der Diskussion um eine Abschaffung oder Ausweitung der Umweltzone.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Februar 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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