Am 03.08. ist ein Ehepaar ohne seine drei minderjährigen Kinder, darunter ein Säugling, in die Türkei abgeschoben worden
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Abschiebung eines Ehepaares ohne ihre drei minderjährigen Kinder und die damit verbundenen rechtlichen und kindeswohlrelevanten Aspekte. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Am 03.08. ist ein Ehepaar ohne seine drei minderjährigen Kinder, darunter ein Säugling, in die Türkei abgeschoben worden, obwohl die Frage des Sorgerechts und Kindeswohls nicht abschließend geklärt gewesen ist. Die Eltern wurden noch am Tag ihres zweiten Termins beim Jugendamt, bei dem es zu einem Streit kam, ins Abschiebegefängnis gebracht. Durch die Abschiebung wurde einer Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht vorgegriffen.
Ich frage den Magistrat:
Inwiefern ist der Schutz des Kindeswohls, der in der Regel durch die Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen gewährleistet wird, mit einer Abschiebung der Eltern vereinbar, und gab es im Rahmen der Abschiebung eine Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und dem Regierungspräsidium in Darmstadt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.