Die „Interdisziplinäre Förderung an Schulen“ wird auf Rechtskonformität nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX,
Zusammenfassung
Gegensstand der Frage ist die Prüfung der Rechtskonformität der "Interdisziplinären Förderung an Schulen" sowie die Sicherstellung der Fortführung von Angeboten ab dem 1. Januar 2027. Eine Antwort des Magistrats liegt nicht vor.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Die "Interdisziplinäre Förderung an Schulen" wird auf Rechtskonformität nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX, geprüft. Im Sozialausschuss wurde zugleich bekannt, dass eine bestehende Vereinbarung mit dem Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. / der vae gGmbH, vae, gekündigt wurde. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Bestandteile der bisherigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung werden anhand welcher Vorschriften und mit welchem Ziel geprüft, und mit welcher verbindlichen Anschlussregelung stellt der Magistrat die unterbrechungsfreie Fortführung von Angebot, Therapieplätzen und Beschäftigung ab
- Januar 2027 sicher?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.