Seit 2012 müssen Mieterinnen und Mieter von Räumen der Saalbau GmbH vor der Veranstaltung einen Fragebogen ausfüllen. Zi
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 16.02.2017, F 443 Seit 2012 müssen Mieterinnen und Mieter von Räumen der Saalbau GmbH vor der Veranstaltung einen Fragebogen ausfüllen. Ziel ist es, unter anderem die Nutzung von Bürgerhäusern durch Extremisten zu verhindern oder im Notfall laufende Veranstaltungen per Hausrecht abbrechen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie konnte es am 31. Januar zu einer Anmietung des Hauses Gallus durch das Europäische Institut für Humanwissenschaften in Deutschland, EIHW, kommen, das laut Hessischem Verfassungsschutzbericht von 2015 "der Verbreitung der Muslimbruderschaft-Ideologie" dient und als "Kaderschmiede" für deren Funktionäre betrachtet werden kann?
Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, Herr Stadtverordneter Kirchner! Das Europäische Institut für Humanwissenschaften in Deutschland, EIHW, ist kein Kunde von der SAALBAU. Die entsprechende Anmietung zur Veranstaltung, die übrigens schon am 30.01.2017 im Haus Gallus stattfand, erfolgte über eine Privatperson, die den eigentlichen Veranstaltungsgegenstand offensichtlich verschleiert hat. Auch von anderer Stelle lagen diesbezüglich keine Informationen vor. Die SAALBAU hat in ihren Bestimmungen und AGB Mitteilungs- und Anzeigepflichten aller Mieter geregelt. Nur aufgrund dieser Auskünfte ist eine Beurteilung der Gefährdungssituation möglich. Bei nicht wahrheitsgemäßer Auskunft hat die SAALBAU die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Veranstaltung abzubrechen oder nicht stattfinden zu lassen. Auch die Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung der Saalbauerlaubt. Die Maßnahmen, die die SAALBAU ergreift, um Gefährdungen - auch durch extremistische Parteien - abzuwenden sind umfangreich. Unter anderem erhält das Ordnungsamt und die zuständigen Polizeireviere Veranstaltungslisten über alle nicht wiederkehrenden Anmietungen. Da es bei der Anmietung durch Privatpersonen schwierig ist, eine Nutzung durch Dritte - vielleicht im Rahmen einer gefahrgeneigten Veranstaltung - zu erkennen, ist die SAALBAU für qualifizierte Hinweise stets dankbar, die aber unbedingt im Vorfeld der Veranstaltungen erfolgen sollten, um noch entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Zum konkreten Fall sei noch angemerkt, dass die SAALBAU die Privatperson, die für die Anmietung am 30.01.2017 im Haus Gallus verantwortlich zeichnete, für weitere Anmietungsversuche gesperrt hat. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Kirchner
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Februar 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.