Am 17. Mai wird im Rahmen des Internationalen Tages gegen Homophobie der .same-sex-hand-holding-day. begangen; 2012 orga
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Frage vom 25.05.2012, F 443 Am 17. Mai wird im Rahmen des Internationalen Tages gegen Homophobie der "same-sex-hand-holding-day" begangen; 2012 organisiert von der Grünen Jugend und den Falken Frankfurt. Hier protestieren Menschen gegen die Diskriminierung Homosexueller, indem sie paarweise in kreidegezeichneten Herzen stehend Händchenhalten. Sie wollen damit deutlich machen, dass Liebe und Sexualität nicht nur in heterosexuellen Beziehungen normal, schön und legitim sind. Im Jahr 2012 hat die Stadt Frankfurt diese friedliche Demonstration für Liebe und gegenseitiges Verständnis auf dem Platz Hauptwache untersagt. Ich frage daher: Kann der Magistrat einen friedlicheren Protest als paarweises Händchen halten in kreidegezeichneten Herzen beschreiben, und falls ja, wie?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Markus Frank: Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Frage inhaltlich beantworten. Es war tatsächlich so ...
(Zurufe) Frau Ditfurth, wenn Sie möchten, nehmen Sie einfach das Mikrofon und sprechen Sie.
(Zurufe) Ich glaube, es ist nur natürlich, dass der Ordnungsdezernent einer Stadt ein gutes Verhältnis zur Polizei hat.
(Beifall) Frau Ditfurth, das sind die Frauen und Männer, die, wenn es darauf ankommt, den Kopf hinhalten müssen. Insofern ist es ganz normal, ein gutes Verhältnis zu den Menschen zu haben, die sich als Beamtinnen und Beamte der Vollzugspolizei an vorderster Stelle für unser Gemeinwohl einsetzen. Deshalb ist das überhaupt kein Problem.
(Zurufe) Sie können sich gerne melden und Fragen stellen, ich beantworte sie sehr gerne - auch Ihnen, Frau Ditfurth. Lieber Herr Emmerling, in der Tat gab es im Rahmen von Blockupy Termin- und Ortskollisionen. Bei dieser friedlichen Demonstration, die von der Grünen Jugend und den Falken Frankfurt angemeldet war, hat das Ordnungsamt beim Anmelder vorab telefonisch nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, den Ort der Veranstaltung zu verändern. Der Anmelder kam diesem Wunsch entgegen und hat einen Ortswechsel zugesagt. Die Versammlung hat einfach an einem anderen Ort stattgefunden. Insofern kann man hier sagen, dass neben der friedlichen Demonstration auch eine friedliche Zusammenarbeit zwischen Anmelder und Ordnungsbehörde stattgefunden hat, was nichts Außergewöhnliches ist. Wir können alle zufrieden sein. Die Anmelder konnten friedlich gegen die Diskriminierung Homosexueller demonstrieren. Das ist der normale Zustand in unserer Stadt.
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Emmerling. Bitte! Stadtverordneter Eugen Emmerling, SPD: (Zusatzfrage) Herr Frank, würden Sie die Einschätzung des Landtagsabgeordneten Jürgen Frömmrich von den GRÜNEN als angemessen betrachten, der die Gefahreneinschätzung zumindest teilweise für überzogen und unangemessen bezeichnet hat? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)
Herr Frömmrich hat eine längere Rede gehalten. Es soll sogar Beifall aus den Reihen von CDU und FDP gegeben haben - wie ich gehört habe. Seinen Ausführungen, dass sich ein Staat oder eine Stadt nicht alles bieten lassen muss, würde ich uneingeschränkt zustimmen. Bei dem Thema der Gefahrenprognose muss ich ein bisschen ausholen. Lieber Herr Emmerling, wir hatten in der letzten Sitzung die schlimmen und kriminellen Ausschreitungen des 31. März direkt vor Augen. Damals war es so, dass eine sogenannte kapitalismuskritische Demonstration in schlimme Gewaltexzesse ausartete. Die Krönung war, dass Passanten mit Steinen beworfen wurden. Wenn Sie noch heute über die Bethmannstraße laufen, werden Sie feststellen können, dass zahlreiche Schaufensterscheiben eingeworfen wurden. Die Stadt war wirklich in Angst und Schrecken. Es gab neben Angriffen auf Passanten auch einen weiteren Vorfall, der in der jüngsten Geschichte der Stadt Frankfurt so noch nicht vorgekommen ist. Ein Verbindungsbeamter der hessischen Polizei, der exakt dafür abgestellt war, liebe Frau Ditfurth, Kontakt zwischen der Versammlungsleitung und der Polizei zu halten, und dabei eben keinen Helm und kein Schild trug, keinen Schlagstock bei sich hatte, wurde brutal überfallen, nachdem sich der Versammlungsleiter aus dem Staub gemacht hatte. Der Beamte wurde von einem Dutzend Aktivisten, Demonstranten oder wie auch immer Sie das nennen wollen, brutal zusammengeschlagen. Im Krankenhaus musste er aufgrund einer Mischung aus Pfefferspray und Säure, die ihm in die Augen gespritzt wurde, behandelt werden. So hat sich die Ausgangssituation dargestellt. Es war leider zu befürchten - ich muss das ausdrücklich sagen -, dass diese schlimmen Exzesse ihre Fortsetzung bei Blockupy haben sollten. Da ist es natürlich die Aufgabe des Ordnungsdezernenten, verantwortungsvoll zu handeln, also die verschiedenen Grundrechte, die wir haben, miteinander abzuwägen und eine kluge Entscheidung zu treffen. Nichts anderes hat die Ordnungsbehörde getan.
(Beifall) Insofern glaube ich, dass unser Verhalten angemessen war. Der Veranstalter hat daraufhin noch verschiedene Gerichte angerufen, das Verwaltungsgericht, den Hessischen Verwaltungsgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Alle drei Instanzen haben uns inhaltlich den Rücken gestärkt - die Urteile und Beschlüsse liegen uns vor. Das zeigt, dass das eine ausgewogene und angemessene Entscheidung war.
(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Frau Stadtverordneter Busch. Bitte schön! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, würden Sie mit den Erfahrungen, die wir im März und auch im vergangenen Monat Mai gemacht haben, nicht die Auffassung vertreten wollen, dass eine sehr genaue Abwägung zwischen den Freiheitsrechten und der Sicherheit erfolgen muss, bei der die Waage nicht immer gänzlich in Richtung Sicherheit ausschlagen muss und alles andere übersehen wird? Müssen wir uns in der Zukunft darauf einstellen, dass jeder von uns - egal wie friedlich der Protest verläuft - weggeräumt wird und Proteste gar nicht mehr erlaubt werden, wenn irgendwelche Gewalttäter Drohungen im Vorfeld ausstoßen? Können jetzt Gewalttäter, die irgendetwas androhen, jede friedliche Demonstration kaputt machen und uns alle sabotieren, wenn wir unser Demonstrationsrecht wahrnehmen wollen?
(Beifall) Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)
Genau auf diese Abwägung, Frau Busch, kommt es an. Es werden in der Stadt im Jahr ungefähr 1.000 Demonstrationen angemeldet. Von den allermeisten Demonstrationen bekommen Sie überhaupt nichts mit, weil die Anmelder und das Ordnungsamt vertrauensvoll zusammenarbeiten. Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Anmelder einer Demonstration, man muss je nach Größe der Demonstration unterscheiden, ist wichtig. Je größer die Demonstration ist, desto sorgfältiger muss man darauf achten, dass sie durchführbar ist. Ich bin zum Beispiel der Frankfurter Rundschau sehr dankbar, dass sie im Vorfeld von Blockupy die verschiedenen Versammlungsorte dieser Aktionen auf einer Karte eingezeichnet hat, aus der jeder ersehen konnte, dass es sehr problematisch und für uns nicht genehmigungsfähig ist, wenn man zum Beispiel den Innenstadtring komplett absperrt. Insofern ist das genau unsere Aufgabe, und ich als Ordnungsdezernent sehe mein Ziel darin, Veranstaltungen als Genehmigungsbehörde zu genehmigen. Das ist die Hauptaufgabe, die wir haben, egal, wie schwierig sie ist. Es gibt gute Beispiele wie den Friedberger Platz. Das ist ein schwieriges Thema. Mit sehr viel Zeitaufwand und vielen engagierten Bürgern ist es uns gelungen, ein Thema, was sehr schwierig ist, auf den richtigen Weg zu bringen. Da haben aber viele Menschen geholfen, nämlich die Anwohner und diejenigen, die sich für den Markt eingesetzt haben. Bei Blockupy war es leider so, und das hat das Gericht auch bestätigt, dass die Kooperationsbereitschaft vonseiten des Veranstalters sehr gering war.
(Zurufe) Nein, Herr Reininger, das ist nicht gelogen. Es gab Kooperationsgespräche und da wurde deutlich, dass die sich keinen Millimeter bewegt haben. Im Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts ist auch explizit ausgeführt, dass wir kooperationsbereit waren, aber der Antragsteller eben nicht. Selbst das Gericht hat das festgestellt. Sie müssen sich vorstellen, wir haben fünfeinhalb Stunden vor dem Verwaltungsgericht getagt. Ich bin dem Gericht sehr dankbar, dass es sich sehr viel Mühe gegeben hat. Es hat sowohl die Position des Antragstellers wie auch unsere Position sehr genau geprüft. Es hat nachgefragt und geprüft, inwieweit das untermauert ist und hat am Ende ein kluges Urteil gesprochen. Das können Sie nachlesen, Herr Reininger. Wenn Sie es nicht nachlesen wollen, würde ich Ihnen gerne daraus zitieren, und dann können Sie Ihre Schlüsse ziehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eugen Emmerling
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Mai 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.