Die Hessische Landesregierung hat per Gesetz die nachwirkende Sozialbindung für Sozialwohnungen, deren öffentliche Förde
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 16.02.2017, F 428 Die Hessische Landesregierung hat per Gesetz die nachwirkende Sozialbindung für Sozialwohnungen, deren öffentliche Förderung vorzeitig zurückgezahlt wurde, von zehn Jahren auf fünf Jahre verkürzt. Ich frage daher den Magistrat: Wie viele Sozialwohnungen fallen in Frankfurt am Main als Folge der verkürzten Nachwirkungsfrist vorzeitig aus der Sozialbindung, und wie verteilt sich der dadurch ausgelöste Verlust an Sozialbindungen auf die einzelnen Jahre?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Mike Josef: Sehr geehrter Stadtverordneter Pawlik! Die Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger freiwilliger Miettilgung wurde durch das Hessische Wohnungsbindungsgesetz, welches am 01.01.2013 in Kraft getreten ist, von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Nach aktuellem Stand fallen aufgrund vorzeitiger freiwilliger Mietmitteltilgung in den nächsten Jahren insgesamt 2.899 Wohnungen aus der Sozialbindung. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Jahre: zum 31.12.2017 sind es 125 Wohnungen, zum 31.12.2018 sind es 570 Wohnungen, zum 31.12.2019 sind es 1.072 Wohnungen, zum 31.12.2020 sind es 775 Wohnungen und zum 31.12.2021 sind es 357 Wohnungen. Insgesamt, wie gesagt, sind es 2.899 Wohnungen. Seit 2013 sind es noch einmal zusätzlich 1.000 Sozialwohnungen gewesen, die frühzeitig aus der Bindung gefallen sind. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Pawlik, SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Josef, bei den Zahlen, die Sie uns für das Jahr 2021 genannt haben, ist da das Jahr 2016 mit den vorzeitigen, vollständigen Zurückzahlungen schon komplett berücksichtigt oder bewegt sich dort noch etwas in eine negative Richtung? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend)
Nein. 2016 ist vollständig berücksichtigt. Das bezieht sich jetzt tatsächlich nur auf die Jahre 2017 bis inklusive 2021. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Yilmaz von der LINKE.-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, welche Maßnahme haben Sie getroffen, um die fehlenden Sozialwohnungen zu ersetzen? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend) Herr Yilmaz, momentan geht es um die Problematik, dass wir 2013 mit der schwarz-gelben Landesregierung das Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet hatten, in dem in einem Teil die Nachwirkungsfrist mit dabei war. Das bedeutet, um das einmal zu erklären, dass wir Sozialwohnungen über einen Zeitraum von 20 Jahren fördern. Es besteht aber die Möglichkeit, ein Darlehen früher zurückzuzahlen. Es war bis 2013 so, dass, wenn das Darlehen frühzeitig zurückgezahlt wurde, es noch eine Nachwirkungsfrist der Bindung der Wohnung gab. Diese lag bei zehn Jahren. Nach zehn Jahren konnte man frühzeitig zurückzahlen, also frühzeitig tilgen. Es gab aber noch eine Nachwirkungsfrist, die noch zehn Jahre lang galt. Diese Nachwirkungsfrist wurde durch eine Entscheidung der damaligen schwarz-gelben Landesregierung auf fünf Jahre heruntergestuft. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass wir insbesondere angesichts der Schwierigkeit und der Problematik, die wir im Bereich sozialer Wohnungsbau haben, jede Sozialwohnung brauchen. Ich möchte Ihnen darlegen, dass wir über den Ankauf von Belegrechten versuchen, Sozialwohnungen, die in der Bindung auslaufen, auch weiterhin darin zu belassen. Was wir machen ist, dass wir beispielsweise Belegungsrechte ankaufen. Wir nehmen richtig Geld in die Hand. Bei einer 100-Qua-dratmeter-Wohnung zahlen wir beispielsweise den Unterschied zwischen der Fördermiete von fünf Euro und der ortsüblichen Vergleichsmiete. Nehmen wir an, diese liegt bei 7,50 Euro, dann zahlen wir 2.500 Euro vonseiten der Stadt Frankfurt, und pro Quadratmeter zahlen wir noch einmal jährlich einen Bonus von zehn Euro an den Vermieter. Dadurch schaffen wir Anreize, tatsächlich Belegungen weiterhin zu halten. Das gelingt uns aber nicht überall. Angesichts der aktuellen Zinssituation ist es unheimlich schwierig. Deswegen haben wir beim ersten Förderweg beispielsweise auch zum Teil schon auf einen Direktzuschuss umgestellt. Beim Mittelstandsprogramm ist das momentan Bestandteil der Diskussion. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 428 Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Dass in diesem und den folgenden vier Jahren in Frankfurt am Main rund 2.900 Wohnungen vorzeitig aus der Sozialbindung herausfallen und damit mehr als zehn Prozent aller derzeit noch vorhandenen Sozialwohnungen ist alarmierend, besorgniserregend und vor allem nicht hinnehmbar.
(Beifall) Besser wird der Sachverhalt auch nicht dadurch, dass das Amt für Wohnungswesen in seinen Tätigkeitsberichten der Jahre 2014 und 2015 bereits darauf hingewiesen hat. Ich zitiere: "Seit Einführung des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Hessischen Wohnraumfördergesetzes im Jahr 2013 und der damit verbundenen Verkürzung der Nachwirkungsfrist von zehn auf fünf Jahre, steigt die Zahl der außerplanmäßigen freiwilligen Mittel zu Rückführungen kontinuierlich." Und weiter heißt es: "Aus Sicht des Amtes war die Entscheidung der Hessischen Landesregierung, die Nachwirkungsfrist zu verkürzen, im Hinblick auf den steigenden Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen nicht nachvollziehbar." Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Situation hat sich seitdem eher verschärft, als dass sie sich entspannt hat.
(Beifall) Besonders hart von der Entscheidung betroffen sind gerade die Haushalte, die darauf angewiesen sind, dass ihnen die Stadt oder das Land bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellt. Es handelt sich dabei nicht nur um Mieter von Sozialwohnungen, sondern auch um zahlreiche Menschen mit bis zu mittlerem Einkommen. Die Gesetzesänderung ist auch angesichts der Situation unverständlich und zunehmend problematisch, weil die Zahl der Sozialwohnungen aufgrund auslaufender Bindungsfristen und eines in den zurückliegenden Jahren entschieden viel zu niedrigen Neubaus an geförderten Wohnungen - in den letzten zehn Jahren von rund 31.800 auf 23.000 - zurückgegangen ist. Hier muss entschieden gegengehalten werden, auch durch die kommunale Politik und durch kommunale Entscheidungen.
(Beifall) Was tun? Mit Blick auf die Uhr sage ich: Erstens ist die Landesregierung gut beraten ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Zweitens ist Ihre Redezeit zu Ende.
(Heiterkeit) Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: (fortfahrend) Ich vollende noch den Satz, Herr Vorsteher. Die Landesregierung ist gut beraten, die Nachwirkungsfrist wieder auf zehn Jahre zu verlängern und den Rest, wenn es ginge, würde ich gerne zu Protokoll geben. (Beifall, Heiterkeit)
Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Das geht leider nur im Bundestag, hier geht es nur mit einer zweiten Wortmeldung, Herr Pawlik. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Kochsiek von der CDU-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Dr. Albrecht Kochsiek, CDU: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vorsteher!
Die verkürzte Nachwirkungsfrist fördert den Bau von neuen Sozialwohnungen. Warum? Die Eigentümer von Sozialwohnungen sollen dazu gebracht werden, dass sie ihre Darlehen kündigen und ein Rückfluss stattfindet, damit diese Mittel von den Eigentümern oder Bauherren wieder neu für Sozialwohnungen verwendet werden können. Das ist das Ziel dieser Maßnahme. Ich glaube, das ist sehr sinnvoll. Das Problem ist doch bei vielen Sozialwohnungen, die schon lange bestehen, dass dort Mieter leben, die im Grunde genommen gar nicht mehr dort wohnen dürfen. Ich nehme einmal als Beispiel einen Studenten, der irgendwann einmal eingezogen ist und über die Jahre immer dort geblieben ist. Nun kann man das natürlich überprüfen, Fehlbelegung schafft aber einen wahnsinnigen Verwaltungswust und es ist eigentlich nicht im Sinne der Sache, weil dadurch die Kosten der Stadt hochgetrieben werden. Also ist es doch sinnvoll zu sagen, wir lassen Wohnungen aus der Sozialbindung, indem wir die Sozialbindungsfrist verkürzen, holen uns dadurch neue Gelder und schaffen damit neuen sozialen Wohnungsbau. Auf der anderen Seite ist es so, dass die, die in den Sozialwohnungen wohnen, nicht sofort eine rasante Mieterhöhung befürchten müssen, denn wir haben gerade im Ballungsraum Frankfurt die Bestimmung, dass maximal 15 Prozent Steigerung in drei Jahren möglich sind und das andere ist, dass man notfalls auch Wohngeld beantragen kann. Ich glaube, dass die Maßnahme des Wohngeldes wesentlich zielgenauer ist in der Förderung, als nach dem Gießkannenprinzip nur Sozialwohnungen zu bauen. Ich glaube, insgesamt ist diese Maßnahme sehr sinnvoll und die entscheidende Frage wäre eigentlich gewesen, wie viele neue Sozialwohnungen durch zurückgeflossene Mittel errichtet werden können. Ich danke Ihnen!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Baumann von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Sie das erste Mal aus dieser Perspektive sehen zu können. Lieber Herr Pawlik, es ist auffällig, dass Sie sich sehr intensiv auch mit der hessischen Wohnungsbaupolitik auseinandersetzen. Das freut mich. Es würde mich noch mehr freuen, wenn Sie Ihre Aktivitäten und kritischen Anmerkungen, die ich auch zum Teil für gerechtfertigt halte, in Zukunft auch auf die Politik der schwarz-rot geführten Bundesregierung ausdehnen würden, denn was von dort, von Ihren Parteikollegen, an Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau kommt, ist seit der Förderalismusreform 2006 ganz gering und sicherlich keine Hilfe für die Kommunen.
(Beifall) Die Bundesregierung gibt im Moment 518 Millionen Euro an die Länder, die das dann an die Kommunen, die einen Bedarf haben, weiterverteilen können. Das ist der Betrag, den die Stadt Wien alleine im Jahr ausgibt, und ich darf Ihnen sagen, die Hessische Landesregierung hat ein Programm mit 1,2 Milliarden Euro bis 2019 aufgelegt, wenn ich mir das richtig notiert habe. Also da gibt es doch noch Einflussmöglichkeiten vielleicht auch von Ihrer Seite. Herr Dr. Kochsiek hat es gerade schon gesagt, man kann diese Entscheidung der Hessischen Landesregierung so oder so sehen, ich fände es eine spannende Frage und eine schöne Forschungsaufgabe für Betriebswirte, die sich damit beschäftigen, was letztlich der Anreiz für Investoren im sozialen Wohnungsbau ist. Es kann sein, dass diese Idee, dass die Bindungsfrist reduziert wird, wenn man das Darlehen frühzeitig zurückzahlt, tatsächlich dazu führt, dass wieder mehr investiert wird. Das weiß ich nicht, das kann ich auch nicht beurteilen, es wäre aber eine spannende Frage. Was ich aber weiß, ist, dass die Instrumente, die die Stadt Frankfurt, die schwarz-grüne Koalition unter Olaf Cunitz, eingeführt hat, dazu geführt haben, den Abbau von Sozialwohnungen hier in Frankfurt ganz gravierend zu stoppen. In den letzten zwei Jahren waren es im Durchschnitt nur noch 160 Wohnungen und die jetzige Koalition setzt das auch weiter fort mit dem Aufkauf von Belegungsrechten, die Programme, die die Stadt Frankfurt selbst aufgelegt hat, die Vorgaben für die ABG oder die Vorgaben an Investoren, wenn in Frankfurt neu gebaut wird. Wir sind insgesamt auf einem guten Weg, den wir in der Koalition auch miteinander weiter gehen werden. Ich bin da zuversichtlich, weil das ein Thema ist, das uns alle sehr beschäftigt. Sie haben natürlich vollkommen recht, mit den Menschen, denen das große Probleme macht, das sind auch unsere Sorgen. Wir tun ganz viel dafür. Wir werden da sicher weiter miteinander vorankommen. Vielen Dank!
Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Stadtverordneten Yilmaz von der LINKE-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! In Frankfurt ist der Bedarf an Sozialwohnungen nicht weniger, sondern eher mehr geworden, Frau Baumann. Das wollte ich zuerst einmal sagen. In Frankfurt hat fast jeder zweite Bürger, der zur Miete wohnt, ein Recht auf eine Sozialwohnung. Um diesen Bedarf zu decken, müssten über 110.000 Wohnungen gebaut werden. Es werden aber kaum noch Sozialwohnungen gebaut. Die Stadt liegt mit ihrem Wohnraumförderprogramm total falsch. Ich möchte das an einem Beispiel zeigen. Laut Presse hat Planungsdezernent Mike Josef 2,682 Millionen Euro für den Neubau von 27 geförderten Wohnungen in Unterliederbach bewilligt. Das sind 99.333 Euro pro Wohnung. Die Einstiegsmiete hier beträgt je nach Einkommen der künftigen Bewohner 6,83 Euro beziehungsweise 8,93 Euro pro Monat und Quadratmeter. Die hier angebotenen Wohnungsgrößen liegen bei ungefähr 40 bis 80 Quadratmeter. Das soll ein Mittelstandsprogramm sein? Laut Mietspiegel beträgt in Unterliederbach der freie Marktmietpreis durchschnittlich 9,07 Euro bei einer Wohnungsgröße von 40 bis 80 Quadrat-metern. Die Differenz zum geförderten Wohnungspreis beträgt lediglich 0,14 Euro. Mit einer solchen städtischen Investition sollte der Mietpreis maximal 6 Euro pro Quadratmeter betragen, und das unbegrenzt ohne Zeitbindung. Die Stadt kann auch selbst bauen lassen. In Unterliederbach betragen die Grundstückspreise 360 Euro pro Quadratmeter. Ungefähr nach 23 Jahren wird sich der Bau amortisiert haben. Ich frage Sie: Warum soll der geförderte Mietpreis fast so hoch wie der freie Marktpreis sein? Hier investiert die Stadt mit 2,682 Millionen Euro fast die gesamten Baukosten. Warum sollen also die Sozialwohnungen nach 15 bis 20 Jahren aus der Bindung herausfallen? Was einmal sozial gebaut wurde, muss immer sozial bleiben.
(Beifall) Das Gleiche sehen wir auch in Ginnheim. In der Platensiedlung hatte die ABG Frankfurt Holding keine Grundstückskosten, es wurde nachverdichtet und aufgestockt und zusätzlich fließen Millionen Euro an Fördergeldern. Wieso soll der Mietpreis zehn Euro pro Quadratmeter und Monat betragen? Er ist damit fast doppelt so hoch wie die jetzigen Mietpreise. Sie tragen mit Ihrem Förderprogramm dazu bei, dass die Mietpreise steigen. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Yilmaz, Ihre Redezeit ist zu Ende. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: (fortfahrend) Letzter Satz. Sie beschleunigen damit Gentrifizierung und Verdrängung. Die Koalition hat keine politische . . Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Das war der letzte Satz, Herr Yilmaz. Ihre Redezeit ist zu Ende.
(Beifall) Die nächste Wortmeldung kommt vom Magistrat. Herr Stadtrat Josef hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön! Stadtrat Mike Josef: Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um darüber aufzuklären, wie unsere Förderinstrumente aussehen und vielleicht auch, wie die Fördergrenzen sind. Im Übrigen hatte ich schon einmal im Rahmen einer Veranstaltung zum integrierten Stadtentwicklungskonzept gesagt, dass wir hier in Frankfurt Vergleiche mit der gesamten Region Rhein-Main, was die Fördermiete im sozialen Wohnungsbau angeht, nicht zu scheuen brauchen. Frankfurt hat mit fünf Euro in der ersten Förderstufe mit die niedrigsten Mieten. Das ist in der gesamten Region fast der Spitzenwert. Mit dem Beispiel aus Unterliederbach vergleichen Sie Sachen, die nicht vergleichbar sind. Sie haben gerade mehrere Programme zusammengeworfen, also zum Beispiel beim ersten Förderweg den klassischen sozialen Wohnungsbau. Wir haben ein Mittelstandsprogramm und wir haben, das will ich eigentlich ausführen - das ist auch etwas, was ganz viele Städte nicht haben -, im ersten Förderweg im Bereich sozialer Wohnungsbau zwei Förderstufen. Das ist vielen nicht bekannt. Bei der ersten Förderstufe liegt die Fördermiete bei fünf Euro pro Quadratmeter und 5,50 Euro im Passivhausstandard. In der zweiten Förderstufe im ersten Förderweg, also dem sozialen Wohnungsbau, das ist die Neuerung gewesen, liegt die Fördermiete bei 6,50 Euro und bei 7 Euro im Passivhausstandard. Im Übrigen, weil wir als Frankfurter, als Kommune, die zweite Förderstufe im Bereich sozialen Wohnungsbau eingeführt haben, liegen wir bei den Haushalten, die berechtigt wären auf den ersten Förderweg, wenn man die erste und die zweite Stufe zusammennimmt, in Frankfurt nach Berechnungen des Instituts für Wohnen und Umwelt bei 49 Prozent. Deswegen kommen wir überhaupt auf diese hohen Zahlen. Weil wir unsere Fördergrenzen nach oben geschraubt haben, ist natürlich die Zahl derjenigen, die in den Genuss des Angebots kommen würden, wenn sie sich bewerben würden, auch entsprechend gestiegen. Dann haben wir das Mittelstandsprogramm. Darin fördern wir Familien und Senioren ab einem bestimmten Einkommen. Da liegt die erste Stufe so, dass wir 35 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und die zweite Stufe liegt bei 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete - je nach Einkommen. Das sind die Förderinstrumente der Stadt Frankfurt. Ich warne davor, was in der Vergangenheit, teilweise auch bei öffentlichen Veranstaltungen, gemacht wurde, Förderinstrumente miteinander zu vergleichen, beispielsweise das Mittelstandsprogramm, was ein eigenes Angebot vonseiten der Stadt Frankfurt ist, was wir auch nur mit kommunalen Geldern finanzieren, mit dem sozialen Wohnungsbau. Ja, es ist vielleicht auch so - Frau Baumann hat es angesprochen -, wir haben in den letzten Jahren durchaus bei den Belegungsrechten zugelegt. Das will ich hier auch in aller Offenheit sagen. Ich will aber auch noch einmal ergänzen, das liegt natürlich daran, dass wir jetzt in eine Zeit kommen, wo - die älteren Kolleginnen und Kollegen wissen es noch, damals gab es Bindungszeiten von teilweise 50 oder 60 Jahren in den 60er- und 70er-Jahren beim sozialen Wohnungsbau - gerade diese Wohnungen nach und nach auslaufen und aus der Bindung fallen und wir natürlich frühzeitig in die Gespräche gehen, um Belegungsrechte anzukaufen. Deswegen erreichen wir auch diese hohen Zahlen. Es ist so, dass gerade Wohnungen aus den 60er- und 70er-Jahren auslaufen und in den letzten Jahren, Frau Baumann, Herr Kochsiek haben das angesprochen, viele Städte auch mit der Bindungsdauer zurückgegangen sind, also wir hier in Frankfurt auf 20 Jahre, in der Hoffnung, dass wir Anreize schaffen. Ich kann das jetzt wissenschaftlich nicht bewerten und beurteilen. Aber Sie haben vielleicht auch gestern der bundesweiten Berichterstattung entnommen, dass in der gesamten Bundesrepublik der Bau von Sozialwohnungen sehr stark zurückgegangen ist, teilweise in den einstelligen Prozentbereich. Damit werden wir, werden alle Großstädte nicht das meistern können, was wir eigentlich in den nächsten Jahren an Angeboten schaffen müssten, um der Nachfrage gerecht zu werden. Das werden wir über den Bau von sozialen Wohnungen schaffen müssen, daran kommen wir nicht vorbei, aber auch durch den Ankauf von Belegungsrechten. Das ist momentan angesichts der Zinssituation nicht einfach, das will ich hier auch in aller Deutlichkeit sagen. Das macht es nicht einfacher, bei den Leuten oder den Privaten dafür zu werben, die Belegungsrechte zu verlängern oder anzukaufen. Ich glaube, wir brauchen einen Mix. Wir sind momentan auch in der Diskussion über die Erweiterung des Mittelstandsprogrammes. Das ist ein Bestandteil des Koalitionsvertrages. Wir wollen nicht nur beispielsweise Familien und Senioren unterstützen. Gerade in einer Stadt wie Frankfurt, wo es mittlerweile 54 Prozent Singlehaushalte gibt, müssen wir natürlich darüber nachdenken, auch den Personenkreis derer, die einen Anspruch haben, zu erweitern. Das tun wir, aber einfache Antworten zu geben, in einem Bereich, wo wir sagen, uns fehlt Bauland, macht es die jetzige Zinssituation nicht einfach. Wir werden auch nicht innerhalb von wenigen Jahren die Versäumnisse von 30 oder 40 Jahren nachholen.
(Beifall) Das Schrumpfen und Zurückgehen der Anzahl von Sozialwohnungen ist kein Phänomen der letzten fünf oder zehn Jahre. Wenn Sie sich die Stadt Frankfurt anschauen, ist das ein Phänomen der letzten 30 Jahre. Wir kommen aus einem Bereich von 70.000 bis 75.000 Wohnungen, irgendwann einmal in den Achtzigerjahren. Dann geht es quasi permanent herunter. Im Übrigen, ich habe es beim letzten Mal schon gesagt, Herr Yilmaz, auch in Berlin war der Zeitgeist vorhanden. Ja, auch unter Mitwirkung der Sozialdemokraten, aber in der Koalition mit den LINKEN., dass bei der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft der Wohnanteil privatisiert worden ist und dadurch auch weniger Sozialwohnungsbau entstanden ist, weil das das Zeitgeist war. Um da jetzt den Schwung zu finden, wieder in eine andere Richtung zu gehen, müssen wir unsere Anstrengungen noch einmal verstärken. Ich glaube, es ist richtig, dass wir auch darüber diskutieren, die Bindung sogar noch einmal zu verlängern. 20 Jahre reichen da nicht aus. Das ist meine persönliche Meinung. Wir sind gut beraten, Geld in die Hand zu nehmen. Im Übrigen, weil Sie gesagt haben, dass wir selbst bauen sollen, ist der Vergleich von Äpfel mit Birnen, weil wir Darlehen vergeben, wir bekommen das Geld wieder. Es ist schon so, dass das Geld zum üblichen Anteil wieder beim Kämmerer landet, nach ein paar Jahren oder Jahrzehnten. Deswegen können Sie das nicht vergleichen. Zum anderen bekommen wir dabei auch rechtlich ein Problem, wenn die Kommune sich beispielsweise an dem Bau von Wohnungen betätigt. Das sind Sachen, die muss man auf Landes- und Bundesebene diskutieren. Die können wir hier auf kommunaler Ebene gar nicht entscheiden. Sie diskutieren auch an vielen Stellen beispielsweise den Umgang mit Grundstücken und Liegenschaften. Das sind teilweise Angelegenheiten, die kann nur der Bundesgesetzgeber entscheiden, die können wir aber nicht auf kommunaler Ebene entscheiden. Von daher wollte ich einfach einmal ein bisschen aufklären, wie komplex das Thema ist. Wir machen sehr viel. Die klare Ansage ist, dass wir bei jedem Baugebiet 30 Prozent geförderten Wohnraum haben wollen, dass wir 40 Prozent bei der ABG und 50 Prozent geförderten Wohnraum bei der Platensiedlung wollen. Sie vergessen immer einen Teilbereich. Gerade Sie als Gewerkschafter müssen doch diesen Bereich mit bedenken, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gar nicht in den Genuss einer Sozialwohnung kommen. Das sind die mittleren Einkommen, von denen Herr Pawlik gesprochen hat. Wir können bei der Platensiedlung beispielsweise eine freifinanzierte Miete von knapp zehn Euro pro Quadratmeter nehmen. Damit sprechen wir gerade die mittleren Einkommen an, damit sprechen wir gerade die Krankenschwestern, Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer an. Auch dafür brauchen wir ein Angebot und nicht nur im Bereich sozialer Wohnungsbau, sondern vor allem auch für die mittleren Einkommen. Das sind zum Teil die jungen Familien, die dann auch ins Umland ziehen. Vielen Dank!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Sieghard Pawlik
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Februar 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.