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Presseberichten zufolge droht der Brotfabrik in Frankfurt-Hausen das Aus. Die Eigentümerin des Geländes beabsichtigt des

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Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu prüfen, um die Brotfabrik in Frankfurt-Hausen als bedeutende Kultureinrichtung zu erhalten. Dies ist wichtig, um die kulturelle Vielfalt und den sozialen Treffpunkt für die Bürger zu sichern. Der Magistrat hat bereits Kontakt mit dem Trägerverein aufgenommen und plant, die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Erhalt zu unterstützen.

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Frage an den Magistrat

Presseberichten zufolge droht der Brotfabrik in Frankfurt- Hausen das Aus. Die Eigentümerin des Geländes beabsichtigt dessen Verkauf an einen Investor, der dort Wohnungen errichten will. Die Brotfabrik ist seit rund 40 Jahren eine der bedeutenden Kultureinrichtungen der Stadt. Der gemeinnützige Verein Kulturprojekt 21 bietet ein hochwertiges Programm mit international renommierten Künstler*innen und Theatern, Konzerten, Lesungen, Podiumsdiskussionen und vielem mehr.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, mittels planungs- und baurechtlicher Maßnahmen den Erhalt der Brotfabrik sicherzustellen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Paulsen!

Die Nachricht, dass die Brotfabrik von Veräußerung und Abriss bedroht ist, hat den Magistrat in Form eines Briefes des Vereins "Kulturprojekt 21" in der ersten Januarwoche erreicht. Die Brotfabrik ist in den Augen des Magistrats eine großartige Kulturinstitution, ein wichtiger sozialer Treffpunkt, der nicht nur für den Stadtteil Hausen, sondern für ganz Frankfurt von Bedeutung ist und nach Möglichkeit erhalten werden muss. Deshalb fördert das Kulturamt den Trägerverein und das Theater in der Brotfabrik bereits mit zusammengenommen jährlich 140.000 Euro.

Die drohende Veräußerung nimmt der Magistrat sehr ernst und hat deshalb mit der Geschäftsführerin des Vereins "Kulturprojekt 21" Kontakt aufgenommen. Parallel dazu hat der Magistrat die bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten am Standort der Brotfabrik geprüft:

Das Grundstück der Brotfabrik befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 43d Nr. 4 - Hausen-Ost sowie der Erhaltungssatzung Nr. 22 - Hausen. Aus der Erhaltungssatzung E 22 Hausen lässt sich ein Erhalt der Brotfabrik in seiner Gebäudesubstanz nicht sicherstellen, da die Satzung die Brotfabrik als Fabrikgebäude nicht als besonders prägend einstuft.

Der seit dem 21.06.1977 rechtskräftige Bebauungsplan Hausen-Ost weist die Brotfabrik als Mischgebiet aus. Aufgrund dieser Festsetzung ist eine ausschließlich wohnliche Nutzung der Liegenschaft planungsrechtlich nicht zulässig. In diesem Sinne wird die Bauaufsicht ihre Bauberatungen durchführen. Bisher haben allerdings noch keine Bauberatungen zur Brotfabrik bei der Bauaufsicht stattgefunden.

Der Magistrat wird bei Anfragen zur Änderung der Nutzung und Bebauung das geltende Planungsrecht strikt anwenden und im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung keine Befreiungen nach § 31 BauGB in Aussicht stellen. Bauliche Maßnahmen werden auf ihre Übereinstimmung mit der Erhaltungssatzung überprüft und falls notwendig wird der durch die Satzung begründete Genehmigungsvorbehalt angewendet.

Zusätzlich bereitet der Magistrat für den Bereich südlich der Bachmannstraße einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor, mit dem die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich gesichert werden sollen. Um den Status Quo bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans zu sichern, soll zusätzlich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden.

Grundsätzlich ist dem Magistrat an einer gütlichen Einigung mit der Eigentümerin gelegen, die das Fortbestehen der Brotfabrik sichert und der Einrichtung Planungssicherheit gibt. Deshalb wurde der Eigentümerin das Gespräch angeboten, um Möglichkeiten zum Erhalt dieses wichtigen kulturellen und sozialen Zentrums zu erörtern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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