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Kitas sind, ähnlich wie Pflegeheime und Krankenhäuser, sensible Bereiche, welche besonders geschützt werden müssen, denn

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage befasst sich mit dem Impfstatus von Erzieher/innen in Frankfurter Kitas und der Notwendigkeit, diese zu erhöhen, um einen erneuten Lockdown zu vermeiden. Es wird nach den geplanten Aufklärungskampagnen und Anreizen gefragt, um die Impfquote signifikant zu steigern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Kitas sind, ähnlich wie Pflegeheime und Krankenhäuser, sensible Bereiche, welche besonders geschützt werden müssen, denn ein erneuter Lockdown wäre eine Katastrophe für die Familien und die Gesellschaft. Mit Schrecken stellen viele Eltern fest, dass ein Teil des Personals immer noch nicht geimpft ist. Dies ist unverantwortlich den schutzbefohlenen Kindern gegenüber und kann so nicht bleiben. Daher frage ich den Magistrat: Welche Zahlen liegen seit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz zum Impfstatus von - städtischen - Erzieher/innen vor, und welche Aufklärungskampagnen oder Anreize sind seitens der Stadt geplant, um Angestellte in Kitas aller Träger über die Vorteile einer Impfung aufzuklären und die Impfquote hier signifikant zu erhöhen?

Antwort des Magistrats

Offizielle Angaben zur Impfquote von Beschäftigten in Frankfurter Kindertageseinrichtungen liegen dem Magistrat bislang nicht vor. Nach § 36 Absatz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes, IfSG, darf der Arbeitgeber Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität verlangen und die personenbezogenen Daten verarbeiten. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung bedeutet dies, dass die Ausübung des Auskunftsrechts in der Verantwortung der Kita-Träger - als Arbeitgeber- liegt. Die Frankfurter Impfkampagne wurde durch Bürger*innen gut angenommen, sie sah etliche Sonderimpfaktionen vor. Derzeit kann jedoch aufgrund von Impfstoffmangel keine adäquate Planung erfolgen, um in diesem Rahmen gegebenenfalls auch zusätzliche Impfmöglichkeiten insbesondere für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen zu schaffen. Das Stadtschulamt leitet über die jeweiligen Einrichtungsträger Impfaufrufe und entsprechende Informationen weiter, sodass diese an geeigneten öffentlich einsehbaren Stellen aufgehängt werden können. Um das erhöhte Infektions- und Erkrankungsrisiko einzudämmen, müssen vor Ort zudem infektionspräventive Maßnahmen gewährleistet sein, die fortlaufend an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst werden. Grundlage hierfür ist das Hygienekonzept des Landes. Hierzu gehören beispielsweise die Betreuung in möglichst konstanten Gruppen, das Fernbleiben symptomatischer Kinder und pädagogischer Fachkräfte ebenso wie ein vollständiger Immunschutz aller weiteren Personen, in deren Obhut Kinder leben und betreut werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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