Fernwärmenetze stellen leitungsgebundene Monopole dar, bei denen Verbraucher aufgrund von bereits vorhandenen Anschlüsse
Zusammenfassung
In der Frage geht es um den Schutz der Fernwärmekunden vor unzumutbaren Preissteigerungen durch einen Monopolisten. Eine Antwort des Magistrats liegt nicht vor.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
Fernwärmenetze stellen leitungsgebundene Monopole dar, bei denen Verbraucher aufgrund von bereits vorhandenen Anschlüssen, Vertragslaufzeiten, fehlenden technischen Alternativen oder gar einem Anschlusszwang weder den Anbieter wechseln noch auf den freien Markt ausweichen können. Damit sind sie bislang massiven Preiserhöhungen wehrlos ausgeliefert.
Ich frage den Magistrat:
Wie gedenkt der Magistrat - auch in seiner Rolle als Vertreter der Stadt als Hauptaktionärin des örtlichen Energieversorgers - sicherzustellen, dass die von einem Monopolisten abhängigen Fernwärmekunden zukünftig vor unzumutbaren Preissteigerungen bei der Versorgung mit Fernwärme geschützt und die Kosten der Wärmewende nicht einseitig auf diese abgewälzt werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.