Die TCF und der Frankfurter Schaustellerverband haben unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesundheitsamtes ein ausge
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Regelungen des Hygiene- und Sicherheitskonzepts für den Frankfurter Weihnachtsmarkt einzuhalten und durchzusetzen. Ziel ist es, den Weihnachtsmarkt bis kurz vor Weihnachten offen zu halten und die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.
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Roßmarkt — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Große Gallusstraße – Radweg16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Roßmarkt per E-MailFrage an den Magistrat
Die TCF und der Frankfurter Schaustellerverband haben unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesundheitsamtes ein ausgefeiltes Hygiene-, Abstands-, Regel- und Überwachungs-Konzept für die Durchführung des circa fünf Wochen andauernden Frankfurter Weihnachtsmarktes erarbeitet und umgesetzt. Bereits die diesjährige Dippemess wurde auf dieser Basis sehr erfolgreich umgesetzt. Ich frage den Magistrat, ob er auch jetzt alles Erforderliche und Mögliche veranlassen wird, sodass sämtliche Regelungen eingehalten, nach Erfordernis umgesetzt oder modifiziert und zur wichtigen, erhofften und planmäßigen Offenhaltung des Frankfurter Weihnachtsmarktes bis kurz vor Weihnachten durchgesetzt werden.
Antwort des Magistrats
Die Regeln des Hygienekonzepts zum Frankfurter Weihnachtsmarkt werden von den Mitarbeiter*innen der TCF, die jeweils im Einsatz sind und von dem von der TCF beauftragten Ordnungsdienstpersonal überwacht. Weiterhin patrouillieren Mitarbeiter*innen der Stadtpolizei regelmäßig über den Weihnachtsmarkt. Die vor Ort tätigen Polizeikräfte setzen ebenso die Einhaltung der Regeln durch. Die Verzehrbereiche der gastronomischen Stände werden von deren Betreiber*innen, deren Personal oder von diesen eingesetzten Ordnungsdienstmitarbeiter*innen kontrolliert, so dass gesichert ist, dass die Maßgaben eingehalten werden. Der Zugang zu den beiden 2G-Bereichen auf dem Roßmarkt und dem Friedrich-Stoltze-Platz wird ebenfalls von Ordnungsdienstpersonal kontrolliert, Durch diese Zugangskontrolle ist gewährleistet, dass nur Personen diese Plätze besuchen können, die der 2G-Vorgabe entsprechen. Sollte die Corona-Schutzverordnung während der Veranstaltungsdauer geändert werden, wird das Hygienekonzept, nach Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt angepasst. Es muss allerdings immer gleichzeitig abgewogen werden, ob Anpassungen im geforderten Umfang unter den tatsächlichen zum Beispiel räumlichen Gegebenheiten möglich sind und nach einer Anpassung der Regelungen eine wirtschaftliche Betreibung der Stände für die Schausteller*innen möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.