Der Igel steht unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Stadt Frankfurt prüft umweltrechtlich derz
Zusammenfassung
In der Frage geht es um die Abgabemöglichkeiten für entkräftete Igel in Frankfurt und eine mögliche Entschädigung für die Abgabestellen. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
Der Igel steht unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Stadt Frankfurt prüft umweltrechtlich derzeit eine nächtliche Einschränkung von Mährobotern und lässt das Herbstlaub an ausgewählten Stellen über den Winter liegen. Das ist positiv. Schwierig wird es für Finder jedoch, wenn sie im Winter einen entkräfteten Igel finden. Zuletzt wurden jährlich circa 300 Igel zu Wildtierstationen zum Aufpäppeln gebracht. Zur Deckung der Kosten ist es üblich, dass Kommunen im Sinne des Staatsziels Tierschutz ihre Wildtierpflegestationen finanziell unterstützen. Ich frage den Magistrat: Wo können die Bürger*innen Frankfurts einen entkräfteten Igel abgeben, und werden diese Abgabestellen entschädigt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.