Jüngste Medienberichte haben eine erhebliche Schutzlücke bei der Bekämpfung von Kinderehen offengelegt. Oftmals erreiche
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die behördliche Registrierung und Aufhebung von Kinderehen sowie die Schutz- und Präventionsmaßnahmen der zuständigen Institutionen. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Jüngste Medienberichte haben eine erhebliche Schutzlücke bei der Bekämpfung von Kinderehen offengelegt. Oftmals erreichen betroffene Jugendliche während der langwierigen behördlichen Prüfverfahren die Volljährigkeit, sodass Ehen in der Praxis selten rechtskräftig aufgehoben werden. Da die Kommunen über das Jugendamt, die Schulen sowie das Standesamt eine zentrale Rolle beim Erkennen/Melden solcher Fälle einnehmen, stellt sich die Frage zur Lage in der Stadt.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele Fälle von Kinderehen wurden in den letzten fünf Jahren behördlich registriert beziehungsweise rechtskräftig aufgehoben, und welche konkreten Schutz- und Präventionsmaßnahmen ergreifen die zuständigen Institutionen, um Kinder zu schützen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.