Die Ersatzaufforstungsfläche F15 Nieder-Erlenbach – circa 3,86 Hektar; Maßnahmenplan B9.5.2 – wurde im Rahmen des Planfe
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Ersatzaufforstungsfläche F15 Nieder-Erlenbach - circa 3,86 Hektar; Maßnahmenplan B9.5.2 - wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens als forstrechtliche Ausgleichsmaßnahme vorgesehen. Die Festlegung erfolgte zeitlich deutlich vor der späteren Konkretisierung der Planung des Windparks Schäferköppel mit vier Windenergieanlagen, für den inzwischen die Erschließungsarbeiten aufgenommen wurden.
Ich frage den Magistrat:
Überschneiden sich die Ersatzaufforstungsfläche F15 Nieder-Erlenbach und die Flächen des Windparks Schäferköppel einschließlich Anlagenstandorten, Kranstellflächen, Zuwegungen und sonstiger Erschließungsflächen ganz oder teilweise?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.