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Die Initiative Klimaentscheid hat mit der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren, welches Voraussetzung für einen

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Initiative Klimaentscheid fordert die Umsetzung von 15 klimapolitischen Zielen in Frankfurt am Main, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Der Magistrat begrüßt die Initiative und erkennt die Dringlichkeit der Maßnahmen an, kann jedoch aufgrund der Vielzahl der Vorschläge noch keine umfassende Bewertung abgeben.

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Frage an den Magistrat

Die Initiative Klimaentscheid hat mit der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren, welches Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist, begonnen. Unter der Überschrift "Soll die Stadt Frankfurt am Main die nachfolgenden 15 klimapolitischen Ziele umsetzen?" wird in 15 klimapolitischen Zielen unter anderem gefordert: "1. Die Stadt hält sich an das Kohlendioxid-Restbudget, das sie zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens von 2015 nicht überschreiten darf" oder "10. Minus zehn Prozent motorisierter Verkehr pro Jahr". Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese 15 Forderungen jeweils hinsichtlich der Notwendigkeit und Umsetzbarkeit?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat begrüßt die Initiative zum Klimaentscheid. In einer ersten Sichtung hat er sich mit den Forderungen beschäftigt. Aufgrund der Vielzahl der Vorschläge und der unterschiedlichen Zuständigkeiten kann im Rahmen dieser Beantwortung noch keine vollumfängliche Aussage getroffen werden. Dem aktuellen Weltklimabericht des IPCC zufolge bleibt der Welt für das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels nur noch ein CO2-Restbudget von 300 Milliarden Tonnen CO2. Deutschland macht rund 1,1 Prozent der Weltbevölkerung aus. Dementsprechend läge der Anteil von Deutschland am globalen CO2-Restbudget rein rechnerisch bei circa vier Milliarden Tonnen. Heruntergerechnet auf Frankfurt bedeutet das ein Kontingent von 37 Millionen Tonnen. Dieses Budget ist, unter Zugrundelegung der aktuellen CO2 Emissionen - circa acht Millionen Tonnen pro Jahr - in fünf Jahren erschöpft. Bei weltweit konstanten Emissionen bleiben acht Jahre. Diese Rechnung zeigt deutlich, wie dringlich die Aufgabe und wie groß die Anstrengungen sein müssen. Die Checkliste Klimaangepasste Quartiere in Hessen dient dazu, dass neu geplante Quartiere so geplant werden, dass es nicht zu örtlichen Überhitzungen kommen kann. Hierfür stimmen sich Stadtplanung und Umweltamt ab. Darüber hinaus gibt es die Koordinierungsgruppe Klimawandel, die die städtische Anpassungsstrategie entwickelt hat und sich regelmäßig trifft. Die geforderte Kampagne "Aufsuchende Energieberatung" ist dem Magistrat bekannt und wird im Jahr 2022 durchgeführt. Das Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer und kleine Mehrfamilienhäuser. Im Programm vorgesehen sind 100 Impulsberatungen pro Beratungskampagne. Die Kampagne ist in Frankfurt eingebettet in ein von der KfW gefördertes Programm, das ein Energiekonzept und für fünf Jahre einen Sanierungsmanager im Quartier fördert. Dieses Programm soll sukzessive auf die gesamte Stadt ausgedehnt werden, sobald die dafür notwendige Personalressourcen geschaffen sind. Solarthermienutzung ist ein wichtiger Bestandteil der Wärmewende. Inwieweit die Nutzung sinnvoll und machbar ist, hängt auch von der zur Verfügung stehenden Abwärme oder EE-Quellen ab. Das Thema soll mit den von der Stadt aufzulegenden Förder- und Beratungsprogrammen adressiert werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Radentscheids unternimmt der Magistrat bereits seit mehr als zwei Jahren besondere Anstrengungen, um den Radverkehr zu fördern und somit deutliche Anreize zu schaffen, auf das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel umzusteigen. So wurden zum Beispiel an mehreren Hauptverkehrsstraßen Fahrspuren des motorisierten Individualverkehrs, MIV, in Radverkehrsanlagen umgewandelt - Friedberger Landstraße, Baseler Straße, Hochstraße, Walter-Kolb-Straße und so weiter. Auch die Maßnahmen im Rahmen der ÖPNV-Beschleunigung beziehungsweise -Bevorrechtigung sollen zu einem Umstieg auf den ÖPNV Anreize schaffen, in dem zum Beispiel die öffentlichen Verkehrsmittel bevorzugt an den Lichtsignalanlagen abgewickelt werden und der motorisierte Individualverkehr längere Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Da Frankfurt am Main bereits über Mietsysteme für Fahrräder von privaten Anbietern verfügt, ist der Aufbau eines eigenen Mietsystems für Pedelecs entbehrlich beziehungsweise sieht der Magistrat nicht als seine Aufgabe an. Schon seit mehreren Jahren werden Kraftfahrzeug-Stellplätze in Abstellplätze für Fahrräder umgewandelt. Das Gleiche wird nun auch für Abstellplätze für E-Scooter erfolgen. Dies alles passiert vorrangig aufgrund der Erhöhung der Verkehrssicherheit, da durch diese Maßnahmen häufig Sichtachsen für Fußgänger freigehalten werden können und Barrieren auf Gehwegen reduziert werden. Um das Lastenrad als Alternative zum Kraftfahrzeug zu fördern, hat der Magistrat eine Lastenrad-Förderrichtlinie aufgelegt, bei der die Anschaffung privater Lastenräder mit Finanzmitteln in Höhe von 600.000 Euro gefördert werden. Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass genügend Bewegungsraum für die zu Fuß Gehenden zur Verfügung steht. So wird Gehwegparken zukünftig nur noch dort angeordnet, wo eine Rest-Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern vorhanden ist. Auch die Straßen mit bereits bestehendem Gehwegparken werden sukzessive einer Überprüfung unterzogen, ob und wie mehr Raum für zu Fuß Gehende geschaffen werden kann. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit Verkehrseinrichtungen, Parkscheinautomaten, Elektro-Ladesäulen, Fahrradbügel und so weiter/Mobiliar - Bänke, Sitzmöglichkeiten - vom Gehweg auf die Fahrbahn verlagert werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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