Die Bundesregierung hat eine Änderung des sogenannten „Heizungsgesetzes“, GEG, beschlossen. Demnach muss der Anteil von
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Auswirkungen der Änderung des Heizungsgesetzes auf die kommunale Wärmeplanung in Frankfurt und die Pläne zur Erhöhung des regenerativen Anteils in der Gasversorgung. Der Magistrat weist darauf hin, dass eine belastbare Bewertung der Auswirkungen erst nach Vorlage eines Gesetzesentwurfs möglich ist und erklärt die Rolle der Kommunalen Wärmeplanung als unverbindliche Hilfe zur langfristigen Planung.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3839 Die Bundesregierung hat eine Änderung des sogenannten "Heizungsgesetzes", GEG, beschlossen. Demnach muss der Anteil von 65 Prozent regenerativer Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen nicht mehr berücksichtigt werden. Ich frage den Magistrat: Hat diese Änderung des GEG nach Einschätzung des Magistrats Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung, und wenn nein, wie soll der regenerative Anteil in der Gasversorgung in Frankfurt in den nächsten zehn Jahren erhöht werden, bei gleichzeitiger Einhaltung der Technologieoffenheit für Heizungsanlagen, wie sie der Gesetzgeber jetzt vorsieht?
Antwort des Magistrats
Aktuell liegt zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, GEG, lediglich ein Eckpunktepapier der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD vor. Eine belastbare Bewertung der Auswirkungen der politisch angestrebten Änderungen kann erst mit Vorliegen eines Gesetzesentwurfs erfolgen. Daher gelten für die Stadt Frankfurt am Main ebenso wie für alle übrigen deutschen Kommunen die derzeitigen Bestimmungen des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes sowie die entsprechenden Landesgesetze. Die Kommunale Wärmeplanung, KWP, ist eine unverbindliche und strategische Entscheidungshilfe für Städte und Gemeinden. Sie zeigt auf, welche Formen der Wärmeversorgung in bestimmten Gebieten künftig voraussichtlich am sinnvollsten und effizientesten sind. Mit der Ausweisung sogenannter voraussichtlicher Wärmeversorgungsgebiete sind jedoch keine unmittelbaren Verpflichtungen oder Ansprüche verbunden. Das bedeutet: - Es besteht kein Zwang, eine bestimmte Heiztechnik zu wählen. - Es entsteht kein automatisches Recht, beispielsweise auf einen Anschluss an ein Wärmenetz. - Eigentümer:innen behalten weiterhin ihre individuelle Entscheidungsfreiheit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die KWP dient somit in erster Linie der Orientierung und langfristigen Planung, nicht der direkten Festlegung oder Durchsetzung konkreter Maßnahmen für einzelne Gebäude. Das GEG verpflichtet die Kommunen nicht, die Bürger:innen mit Wärme zu versorgen. Die Technologieoffenheit für Heizungsanlagen ist auch im bestehenden GEG, unter Einhaltung des Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien, gegeben. Zur zukünftigen Verfügbarkeit grüner Gase kann der Magistrat derzeit keine verlässlichen Angaben machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.