Ungenehmigte Drohnenflüge können eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, insbesondere dort, wo die kritis
Zusammenfassung
In der Frage wird nach der Anzahl der ungemeldeten Drohnenflüge über dem Frankfurter Stadtgebiet im vergangenen Jahr sowie nach Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden gefragt. Der Magistrat teilt mit, dass keine belastbaren Erkenntnisse zu diesen Flügen vorliegen und eine systematische Erfassung nicht erfolgt, da dies nicht in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt liegt.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3836 Ungenehmigte Drohnenflüge können eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, insbesondere dort, wo die kritische Infrastruktur zum aktiven Ziel der Überflüge wird. Die Zahl der beobachteten Überflüge von Drohnen erhöht sich ständig und ist nicht zuletzt auf die Aktivitäten feindlicher Staaten zurückzuführen - der Frankfurter Flughafen ist besonders stark von Drohnenflügen betroffen. Ich frage den Magistrat: Wie viele ungemeldete Drohnenflüge wurden über dem Frankfurter Stadtgebiet im vergangenen Jahr erfasst, und - sofern hier eine Gefährdungslage gesehen wird - was wird derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Behörden veranlasst, um dem entgegenzusteuern?
Antwort des Magistrats
Der Stadt Frankfurt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu ungemeldeten Drohnenflügen über dem Stadtgebiet im vergangenen Jahr vor. Eine systematische Erfassung entsprechender Flüge erfolgt auf kommunaler Ebene nicht, da die Zuständigkeit hierfür nicht bei der Stadt Frankfurt liegt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass für die überwiegende Mehrzahl ziviler Drohnenflüge keine gesonderte Anmeldung oder Genehmigung erforderlich ist. Den kommunalen Ordnungs- oder Straßenverkehrsbehörden liegen damit nur vereinzelt Informationen hierzu vor. Wie bereits in der Antwort auf Frage Nr. 3616 vom 30.10.2025 ausgeführt, ist die zuständige Luftfahrtbehörde das Regierungspräsidium Darmstadt. Für Fragen der Gefahrenabwehr und Sicherheit sind das Polizeipräsidium Frankfurt am Main, das Landeskriminalamt, das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen sowie - für militärische Sicherheits- und Schutzbereiche - das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst zuständig. Bezugnehmend auf eine etwaige Gefährdungslage im Zusammenhang mit Drohnenflügen über dem Stadtgebiet liegen der Stadt Frankfurt derzeit keine Informationen vor. Sollten den zuständigen Sicherheitsbehörden entsprechende Erkenntnisse vorliegen oder künftig bekannt werden, würden diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Unabhängig davon erfolgt bei bekanntwerdenden sicherheitsrelevanten Sachverhalten eine enge Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.