Viele Vermieter*innen rechnen die Heizkosten falsch ab. Mit Hilfe des Heizkostenchecks der Linken wurden ersten Mieter*i
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Zusammenfassung
In der Frage geht es um die Abrechnung der Heizkosten durch Vermieter und die Verpflichtung, 15 Prozent der Heizkosten bei fehlendem Wärmemengenmelder zurückzuerstatten. Der Magistrat hat bestätigt, dass er sich für die Rückerstattung bei Fehlern in den Abrechnungen einsetzt.
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Langweidenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Mieter*innen der Langweidenstraße haben mit Hilfe des Heizkostenchecks der Linken fehlerhafte Heizkostenabrechnungen der20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Viele Vermieter*innen rechnen die Heizkosten falsch ab. Mit Hilfe des Heizkostenchecks der Linken wurden ersten Mieter*i26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Langweidenstraße per E-MailFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3829 Viele Vermieter*innen rechnen die Heizkosten falsch ab. Mit Hilfe des Heizkostenchecks der Linken wurden ersten Mieter*innen der Siedlung Langweidenstraße der Nassauischen Heimstätte, NH, nach Widerspruch 15 Prozent ihrer Heizkosten zurückerstattet. Ich frage den Magistrat: Verpflichtet die Stadt als Anteilseignerin die NH darauf, bei fehlendem Wärmemengenmelder unaufgefordert 15 Prozent der Heizkosten zurückerstatten zu lassen?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat geht dem Hinweis nach und steht dazu im Austausch mit der Nassauischen Heimstätte. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass betroffene Mieter:innen bei Anhaltspunkten für Fehler in den Abrechnungen unaufgefordert 15 Prozent der Heizkosten zurückerstattet bekommen. Grundsätzlich verhält es sich bei der Berechnung der Heizkosten wie folgt: Die Nassauischen Heimstätte beauftragt mit der Erstellung der verbrauchsbasierten Heizkostenabrechnung entsprechend der rechtlichen Vorgaben einen Dienstleister. In den erstellten Heizkostenabrechnungen wird die Abgrenzung der für die Warmwassererwärmung aufgewendeten Energie nach § 9 Heizkostenverordnung, HKVO, nachvollziehbar ausgewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.