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Viele Vermieter*innen rechnen die Heizkosten falsch ab. Mit Hilfe des Heizkostenchecks der Linken wurden ersten Mieter*i

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In der Frage geht es um die Abrechnung der Heizkosten durch Vermieter und die Verpflichtung, 15 Prozent der Heizkosten bei fehlendem Wärmemengenmelder zurückzuerstatten. Der Magistrat hat bestätigt, dass er sich für die Rückerstattung bei Fehlern in den Abrechnungen einsetzt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Langweidenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

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Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3829 Viele Vermieter*innen rechnen die Heizkosten falsch ab. Mit Hilfe des Heizkostenchecks der Linken wurden ersten Mieter*innen der Siedlung Langweidenstraße der Nassauischen Heimstätte, NH, nach Widerspruch 15 Prozent ihrer Heizkosten zurückerstattet. Ich frage den Magistrat: Verpflichtet die Stadt als Anteilseignerin die NH darauf, bei fehlendem Wärmemengenmelder unaufgefordert 15 Prozent der Heizkosten zurückerstatten zu lassen?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat geht dem Hinweis nach und steht dazu im Austausch mit der Nassauischen Heimstätte. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass betroffene Mieter:innen bei Anhaltspunkten für Fehler in den Abrechnungen unaufgefordert 15 Prozent der Heizkosten zurückerstattet bekommen. Grundsätzlich verhält es sich bei der Berechnung der Heizkosten wie folgt: Die Nassauischen Heimstätte beauftragt mit der Erstellung der verbrauchsbasierten Heizkostenabrechnung entsprechend der rechtlichen Vorgaben einen Dienstleister. In den erstellten Heizkostenabrechnungen wird die Abgrenzung der für die Warmwassererwärmung aufgewendeten Energie nach § 9 Heizkostenverordnung, HKVO, nachvollziehbar ausgewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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