Der Magistrat hat die Abfallgebühren zuletzt zum 01.01.2024 angepasst, gültig bis 31.12.2025. Die Straßenreinigungsgebüh
Zusammenfassung
In der Anfrage wird gefragt, ob Gebührenerhöhungen für Müllentsorgung und Straßenreinigung geplant sind und ob eine Anpassung aus wahltaktischen Gründen verzögert wird. Der Magistrat beantwortet, dass eine Anpassung der Gebühren aufgrund gestiegener Kosten unausweichlich ist und die neue Gebührenstruktur bald präsentiert wird.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFrage an den Magistrat
Der Magistrat hat die Abfallgebühren zuletzt zum 01.01.2024 angepasst, gültig bis 31.12.2025. Die Straßenreinigungsgebühren sind bis Ende 2025 kalkuliert. Das Hessische Kommunalabgabengesetz, § 10 HKAG, verlangt kostendeckende Gebühren. Aus einer gut informierten Quelle liegt dem Fragesteller die Information vor, dass das Umweltdezernat mit erheblich gestiegenen Kosten bei Müllentsorgung und Straßenreinigung zu kämpfen hat, Gebührenerhöhungen jedoch erst nach der Kommunalwahl erfolgen sollen, weil diese unpopulär sind. Ich frage den Magistrat: Sind Gebührenerhöhungen für Müllentsorgung und Straßenreinigung geplant, und wird eine Anpassung aus wahltaktischen Gründen verzögert oder zurückgehalten?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Pfeiffer, meine Damen und Herren! In der 5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung, die am 11.12.2025 mit Magistratsvortrag vom 31.10.2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, § 6983, wird erläutert, dass die Festpreisvereinbarung zwischen Stadt und FES GmbH die Grundlage für die Gebührenkalkulationen für die bei Abfallentsorgung und Straßenreinigung anfallenden Gesamtkosten darstellt. Die vereinbarten Preise werden in einem Turnus von fünf Jahren überprüft und angepasst. Grundlage für diese Regelung ist der zwischen Stadt und FES GmbH am 01.01.2021 in Kraft getretene Rahmenvertrag vom 14.10.2019. Die erste auf dem genannten Vertrag basierende Festpreisperiode endete zum 31.12.2025. Für Leistungen ab dem 01.01.2026 ist daher ein neuer Selbstkostenfestpreis zu vereinbaren. Die nach diesem Vertrag nun erstmalig erforderlichen Festpreisvereinbarungen zwischen Stadt und FES konnten erst am 15.12.2025 abgeschlossen werden. Dies hat seinen Grund in Verhandlungen, die deutlich langwieriger als erwartet waren. Zudem war eine aufwendige Prüfung unter Einbindung von zwei Wirtschaftsprüfungskanzleien erforderlich. Daher konnten die Festpreisvereinbarungen erst nach der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2025 unterzeichnet werden. Hierdurch war eine Anpassung der Gebührensatzungen zum 01.01.2026 nicht mehr möglich. Die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre wirken sich selbstverständlich auch auf die Kosten für Abfallentsorgung und Straßenreinigung aus. Die zwischen Stadt und FES neu vereinbarten Festpreise für die Periode 2026 bis 2030 liegen vor diesem Hintergrund über denen der Vorjahre. In die Kalkulation der Gebühren gehen neben den zwischen Stadt und FES vereinbarten Leistungspreisen aber weitere Faktoren ein, sodass die Ergebnisse der Festpreisverhandlungen allein noch keine hinreichende Grundlage für die Gebührenfestsetzung sind. Nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz, KAG, sind die Gebührensätze in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen im Sinne des § 10 Absatz 2 KAG zu ermitteln und auf die Nutzenden umzulegen. Entsprechend sind Gebührenanpassungen in beiden Bereichen unausweichlich. Die Straßenreinigungsgebühr in Frankfurt am Main wurde zuletzt im Jahr 2010 auf den heute noch geltenden Wert angehoben. Die Abfallgebühr wurde letztmalig im Jahr 2011 angehoben und danach zweimal, nämlich in den Jahren 2016 und 2019, gesenkt. Das für die Kalkulation der Gebühren zuständige Umweltamt hat sich bereits in den vergangenen Wochen mit der Stadtkämmerei, dem Revisionsamt, dem Kassen- und Steueramt sowie dem Rechtsamt abgestimmt. Nach Finalisierung der notwendigen Abstimmungen und der Kalkulation der Folgen der Festpreisanpassungen werden entsprechende Änderungssatzungen in den Geschäftsgang gegeben. Sie sind dann von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu beraten und zu beschließen.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Pfeiffer. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Vielen Dank Frau Stadträtin für die ausführliche Information! Können Sie denn schon ungefähr beziffern, in welcher Höhe sich diese Erhöhung prozentual belaufen wird? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Die Kalkulation der Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung erfolgt auf Basis des neuen Festpreises. Sie sind relativ aufwendig und benötigt wiederum teilweise die Einbindung Externer, das heißt, es ist nicht so einfach. Ich habe versucht, in meiner Antwort darzustellen, dass sich nicht eins zu eins ein Festpreis ergibt, der dann proportional für die Gebührensatzung gilt. Das ist nicht so. Es ist aber natürlich damit zu rechnen, dass die Gebühren sowohl für die Abfallentsorgung als auch für die Straßenreinigung steigen werden, das ist ganz klar. Das ergibt sich auch aus den unterschiedlichen allgemeinen Preissteigerungen und verschiedenen Leistungsausweitungen, die die FES tätigt. Von daher gehen wir bei einer Gebührensteigerung im niedrigen zweistelligen Prozentbereich aus. Es ist aber noch nicht klar abzusehen und ist noch weiter zu berechnen. Von daher kann ich noch keine seriösen Aussagen machen. Die letzten Gebührenerhöhungen bei der Straßenreinigung sind vor 16 Jahren gewesen, bei den Abfallgebühren vor 15 Jahren. Das heißt, es hat bisher eine größtmögliche Gebührenstabilität gegeben und wir werden selbstverständlich, sobald die Satzungen da sind, diese dann zur Beschlussfassung vorlegen.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3819 Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: Herr Vorsteher, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Vor wenigen Minuten hat die Umweltdezernentin auf meine mündliche Anfrage hier im Plenum bestätigt: Die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren werden deutlich steigen. Konkret rechnet der Magistrat mit einer Erhöhung in einem niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Das bedeutet für viele Haushalte mehrere Dutzend Euro mehr pro Jahr, und das in einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten ohnehin hoch sind und immer weiter steigen. Warum erfährt die Öffentlichkeit das erst jetzt, wenige Tage vor der Kommunalwahl am 15. März? Die Stadträtin sagt, es liege an neuen Verhandlungen mit Entsorgungsunternehmen und an der notwendigen Neukalkulation. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Dass Sie die daraus resultierenden Gebührenerhöhungen aus wahltaktischen Erwägungen hinauszögern, haben Sie zumindest nicht ausdrücklich dementiert, Frau Stadträtin. Fakt ist: Hätte ich dieses Thema heute nicht auf die Tagesordnung gebracht, würden die Bürgerinnen und Bürger immer noch im Dunkeln tappen. Nun wissen die Frankfurter endlich, was auf sie zukommt. Transparenz war und ist mein Ziel. Das hessische Kommunalabgabengesetz verlangt kostendeckende Gebühren, keine politische Schönfärberei. Die Kosten sind seit Langem gestiegen - Energie, Personal, Entsorgungspreise -, das Umweltdezernat wusste das. GRÜNE, SPD, Volt und Linke schütten mit dem Haushalt, der heute beschlossen wird, soziale Wohltaten mit dem Füllhorn aus. Da kommt ihnen das Thema Gebührenerhöhungen natürlich äußerst ungelegen. Meine klare Erwartung an den Magistrat: Legen Sie so schnell wie möglich die vollständige Kalkulation und die genaue Erhöhungshöhe vor, inklusive einer Begründung jeder einzelnen Kostenposition. Und vor allem: Bieten Sie den Bürgern echte Entlastungsmöglichkeiten, etwa durch bessere Abfallvermeidung, faire Volumenmodelle oder Ausgleichszahlungen für einkommensschwache Haushalte. Wir bleiben dran und werden dem Magistrat auch in der nächsten Wahlperiode bei diesem Thema auf die Finger schauen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat das Wort für die CDU-Fraktion der Stadtverordnete Schwander. Stadtverordneter Yannick Schwander, CDU: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Thema, das wir schon öfter hatten. Es geht am Ende um Transparenz, und Transparenz ist ja etwas, was diese Koalition wie eine Monstranz vor sich herträgt und hier wieder einmal nicht angewandt hat. Die Gebührenstabilität ist gut und wichtig, und es ist auch gut, dass wir in den letzten zehn bis 15 Jahren keine Erhöhung hatten, wie wir hörten, sondern sogar eher Senkungen. Aber wenn es jetzt darum geht, dass es Erhöhungen geben soll, dann ist es nicht nur gut, sondern auch wichtig, wenn die Bürgerinnen und Bürger planen können, wenn sie Verlässlichkeit erhalten, und genau das wird hier nicht getan - möglicherweise aufgrund der Wahl, möglicherweise aufgrund anderer Umstände, aber es wird eben nicht getan. Und wenn man sagt, man könne aufgrund von Verträgen unterjährig keine Maßnahmen tätigen, dann mag das so sein, aber was man kann, ist kommunizieren und transparent informieren. Dass das geht in diesem Dezernat und in den Ämtern, das haben wir ja in den letzten Jahren häufiger gemerkt, da gab es viele Kampagnen, für die teilweise auch viel Geld ausgegeben wurde. Aber die Kampagne zur offenen Kommunikation und Information zu steigenden Gebühren bei Straßenreinigung und Abfall, die vermissen wir und die wäre richtig gewesen.
(Beifall) Wenn man jetzt sagt, die Gebühren seien jahrelang nicht erhöht worden, seien gesenkt worden, dann ist das alles schön und gut, aber wenn man sich dann hier hinstellt und vage erklärt, na ja, es ist ein kleiner zweistelliger Betrag. Ein kleiner zweistelliger Betrag, das können zehn Prozent, aber auch 19 Prozent sein, und auch das ist ein eklatanter Unterschied. Aber "klein" kann in der einen oder anderen Vorstellung auch deutlich mehr sein, das kann bis zu, sagen wir mal, 30 Prozent gehen. Das macht etwas mit den Bürgerinnen und Bürgern. Und auch das ist heute Abend wieder eine intransparente Kommunikation. Das kann nicht sein.
(Beifall) Wir sind daher klar der Meinung, die Frankfurterinnen und Frankfurter müssen wissen, woran sie sind. Am besten wäre es gewesen, die Information bereits im letzten Jahr zu geben, als die Gespräche geführt wurden. Auch heute hätte es die Möglichkeit gegeben. Aber sie besteht auch noch in den nächsten Wochen. Sie kommt jedoch zu spät, wenn sie aus irgendwelchen taktischen Gründen erst nach dem 15. März erfolgen soll. Wenn Geld für Kommunikation da ist - und wir wissen, es ist da -, dann soll es richtig eingesetzt werden, nämlich auch für unangenehme Kommunikation. Vielen Dank!
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.