Die Carl-von-Weinberg-Siedlung, die in den 1930ern im Zuge des Neuen Frankfurts entstanden ist, gehört der börsennotiert
Zusammenfassung
Die Carl-von-Weinberg-Siedlung soll saniert und nachverdichtet werden, um den Wohnraum zu verbessern. Die Gespräche mit den Eigentümern zielen darauf ab, geförderten Wohnraum und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu integrieren, während übermäßige Mieterhöhungen vermieden werden sollen.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die Carl-von-Weinberg-Siedlung, die in den 1930ern im Zuge des Neuen Frankfurts entstanden ist, gehört der börsennotierten Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen. Laut Medienberichten soll in der Siedlung saniert und nachverdichtet werden. Auch auf der Webseite des Unternehmens wurden die Sanierung und Nachverdichtung angekündigt. Aus unerklärlichen Gründen wurde die Ankündigung wieder aus dem Netz genommen. Ich frage den Magistrat: Wann wird die Modernisierung stattfinden, und wie hoch wird die Mieterhöhung ausfallen?
Antwort des Magistrats
Das Stadtplanungsamt befindet sich derzeit mit den Immobilien-Eignerinnen der Carl-von-Weinberg-Siedlung in Gesprächen. Im Sinne einer Gesamtkonzeption für die Nachverdichtung der Carl-von-Weinberg-Siedlung werden die Gespräche gemeinsam mit den beiden betroffenen Unternehmen geführt. In diesem gemeinsamen Austausch sollen die Potenziale einer Nachverdichtung gemäß den Vorgaben und Zielen der "Leitlinie der Nachverdichtung der Stadt Frankfurt" und unter Beachtung der siedlungsspezifischen Struktur und Rahmenbedingungen erhoben werden. Konkrete Aussagen bezüglich der zu erwartenden Miethöhe können - derzeit - nicht getroffen werden. Die "Leitlinie der Nachverdichtung der Stadt Frankfurt" definiert jedoch auch hierfür Grundsätze, die den weiteren Gesprächen mit den Eigentümerinnen zu Grunde gelegt werden. Die Leitlinie führt hierzu aus: Für die neu hinzukommenden Flächen wird als Ziel die Umsetzung von gefördertem Wohnraum im Umfang von 30 Prozent der neu entstehenden Bruttogrundfläche Wohnen beziehungsweise für den Flächenanteil, der sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding befindet - entsprechend der Regelungen des Baulandbeschlusses -, von mindestens 40 Prozent dieser Flächen definiert, je hälftig in den Förderwegen 1 und 2. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnprojekte in einem Umfang von 15 Prozent der neuen Bruttogrundfläche Wohnen auf Grundlage der speziellen Voraussetzungen des Nachverdichtungsprojektes zu prüfen. Weiterhin definiert die Leitlinie das Ziel, dass einer Verdrängung der aktuellen Bewohnerschaft durch übermäßige Mieterhöhungen, ausgelöst durch das jeweilige Nachverdichtungsvorhaben, entgegenzuwirken ist. Lediglich Aufwertungen in den bestehenden Wohnungen können demnach zu -moderaten- Mietpreisanpassungen führen. Vor diesem Hintergrund wird der Abschluss sogenannter "Freiwillige Härtefallregelungen zum Schutz vor Verlust der Wohnungen bei Mieterhöhungen" mit dem Wohnungsbauunternehmen angestrebt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.